Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen!
Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich.
Es können maximal 3 Betreuungswünsche favorisiert werden.
Die Einrichtung, die Ihnen am meisten zusagt, tragen Sie bitte bei der Online-Interessenbekundung als erstes ein; dies ist damit Erstwunsch
(Priorität 1).
Alle weiteren Einträge danach entsprechen in der eingebenen Reihenfolge den Prioritäten 2 bzw. 3.
Vor Abgabe der Interessenbekundung können Sie sich die jeweiligen Einrichtungen ansehen, um daraufhin die gewünschte Reihenfolge festzulegen.
Änderungen in der Reihenfolge der Wunsch-Einrichtungen können an die Verwaltung gerichtet werden (per E-Mail an: kitas@bad-hersfeld.de).
Grundsätzlich kann vom Träger ein Nachweis über Berufstätigkeit und Arbeitszeit der Eltern angefordert werden.
Interessenbekundungen verpflichten die favorisierten Einrichtungen nicht zur Aufnahme Ihres Kindes.
Um dem Rechtsanspruch zu genügen, kann auch ein vakanter Platz in einer anderen Einrichtung mit ggf. anderer Betreuungsform angeboten werden.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes in einer kommunalen Einrichtung erkennen Erziehungsberechtigte die Kindertagesstättensatzung der Kreisstadt Bad Hersfeld sowie die Konzeption der jeweiligen städtischen Kindertagesstätte an.
Die Kindertagesstättensatzung der Kreisstadt Bad Hersfeld sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.bad-hersfeld.de
(via: Bürgerservice - Stadtrecht).
Bei Geschwistern, Zwillingen bzw. Mehrlingen ist unbedingt zu beachten, dass jedes Kind einzeln angemeldet wird;
das heißt, für jedes Kind ist eine separate Anmeldung erforderlich!
Der Elternanteil für die Kita-Kostenbeiträge sowie die Verpflegungskosten für in Anspruch genommene Mittagessen sind in der
Kindertagesstättensatzung der Kreisstadt Bad Hersfeld
festgelegt.
Diese kann auf der Webseite der Kreisstadt Bad Hersfeld (www.bad-hersfeld.de - Bürgerservice - Stadtrecht - 51/01.1) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Gebührensätze (§ 10) gelten auch für die kirchlichen Einrichtungen.
Ja, es ist sowohl für die Betreuungsform unter 3 Jahre (u3 - Krippe) als auch für die Betreuungsform über 3 Jahre (ü3 - Kindergarten) eine seperate Anmeldung erforderlich.
Hierauf ist unbedingt zu achten, da die Kinder sonst nicht auf den entsprechenden Wartelisten erscheinen und somit auch nicht bei den Aufnahmen berücksichtigt werden können.
Nein, Eltern erhalten lediglich im Falle der Aufnahme ihres Kindes eine entsprechende schriftliche Zusage (Kita-Aufnahmebescheid).
Fragen Sie daher bitte direkt in den Einrichtungen nach!
Nein. Dies kann nur durch die Verwaltung erfolgen. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an: kitas@bad-hersfeld.de
Grundsätzlich kann eine Aufnahme in einer Kindertagesstätte in Bad Hersfeld nur bei ersten Wohnsitz in Bad Hersfeld erfolgen.
webKITA 3.15.3 www.webkita.de