Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen!

Ist die Registrierung kostenpflichtig?

 

Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich.

 

Wieviele Wünsche können gleichzeitig angeben werden?

Es können maximal 3 Betreuungswünsche favorisiert werden.

Rangfolge der Kita-Wünsche

 

Die Einrichtung, die Ihnen am meisten zusagt, tragen Sie bitte bei der Online-Interessenbekundung als erstes ein; dies ist damit Erstwunsch
(Priorität 1).

Alle weiteren Einträge danach entsprechen in der eingebenen Reihenfolge den Prioritäten 2 bzw. 3.

Vor Abgabe der Interessenbekundung können Sie sich die jeweiligen Einrichtungen ansehen, um daraufhin die gewünschte Reihenfolge festzulegen.

Änderungen in der Reihenfolge der Wunsch-Einrichtungen können an die Verwaltung gerichtet werden (per E-Mail an: kitas@bad-hersfeld.de).

 

Muss ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden?

 

Grundsätzlich kann vom Träger ein Nachweis über Berufstätigkeit und Arbeitszeit der Eltern angefordert werden.

 

Erfüllung des Rechtsanspruchs

 

Interessenbekundungen verpflichten die favorisierten Einrichtungen nicht zur Aufnahme Ihres Kindes.

Um dem Rechtsanspruch zu genügen, kann auch ein vakanter Platz in einer anderen Einrichtung mit ggf. anderer Betreuungsform angeboten werden.

 

Rechtliche Grundlage

 

Mit der Anmeldung Ihres Kindes in einer kommunalen Einrichtung erkennen Erziehungsberechtigte die Kindertagesstättensatzung der Kreisstadt Bad Hersfeld sowie die Konzeption der jeweiligen städtischen Kindertagesstätte an.

Die Kindertagesstättensatzung der Kreisstadt Bad Hersfeld sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.bad-hersfeld.de
(via: Bürgerservice - Stadtrecht).

 

Wie erfolgt die korrekte Anmeldung für Geschwister, Zwillinge oder Mehrlinge?

Bei Geschwistern, Zwillingen bzw. Mehrlingen ist unbedingt zu beachten, dass jedes Kind einzeln angemeldet wird;
das heißt, für jedes Kind ist eine separate Anmeldung erforderlich!

Wieviel kostet Eltern ein Kita-Platz?

 

Der Elternanteil für die Kita-Kostenbeiträge sowie die Verpflegungskosten für in Anspruch genommene Mittagessen sind in der
Kindertagesstättensatzung der Kreisstadt Bad Hersfeld
festgelegt.

Diese kann auf der Webseite der Kreisstadt Bad Hersfeld (www.bad-hersfeld.de - Bürgerservice - Stadtrecht - 51/01.1) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Gebührensätze (§ 10) gelten auch für die kirchlichen Einrichtungen.

 

 

Sind getrennte Anmeldungen für Kinderkrippe und Kindergarten erforderlich?

Ja, es ist sowohl für die Betreuungsform unter 3 Jahre (u3 - Krippe) als auch für die Betreuungsform über 3 Jahre (ü3 - Kindergarten) eine seperate Anmeldung erforderlich.

Hierauf ist unbedingt zu achten, da die Kinder sonst nicht auf den entsprechenden Wartelisten erscheinen und somit auch nicht bei den Aufnahmen berücksichtigt werden können.

Erhalten Eltern bei Nicht-Berücksichtung eine Nachricht?

Nein, Eltern erhalten lediglich im Falle der Aufnahme ihres Kindes eine entsprechende schriftliche Zusage (Kita-Aufnahmebescheid).

Fragen Sie daher bitte direkt in den Einrichtungen nach!

Können bereits abgegebene Interessenbekundungen durch Eltern selbst wieder gelöscht werden?

Nein. Dies kann nur durch die Verwaltung erfolgen. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an: kitas@bad-hersfeld.de

Das Kind wohnt nicht in Bad Hersfeld. Kann es trotzdem einen Betreuungsplatz in Bad Hersfeld bekommen?

Grundsätzlich kann eine Aufnahme in einer Kindertagesstätte in Bad Hersfeld nur bei ersten Wohnsitz in Bad Hersfeld erfolgen.

webKITA 3.15.3 www.webkita.de