Bürgergespräch im Februar 2024 - Fragen und Antworten

KRITERIEN DER PLATZVERGABE HEUTE UND ZUKÜNFTIG

Weshalb werden Kinder, welche sich in einer vom Landkreis oder der Stadt geförderten Tagesbetreuung oder in einer der städtischen subventionierten U3 Einrichtung freier Träger befinden, nicht automatisch für ein Ü3 Kita Platz berücksichtigt, so wie es auch bei Kindern aus städtischen U3 Einrichtungen der Fall ist? Aufgrund der Situation in Bad Vilbel hat man kein wirkliches Wahlrecht (wie das Gesetzes eigentlich vorsieht), in was für eine Art Betreuung man sein Kind gibt, daher für die nicht Berücksichtigung zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichheit.

Aufgrund der nicht belegbaren Betreuungsplätze, u.a. bei den freien und konfessionellen Trägern, kann nicht jedem Kind automatisch und lückenlos ein Ü3-Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund beschränkt sich auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf das tatsächlich zur Verfügung stehende Platzangebot.

Werden soziale Aspekte, wie z.B. Berufstätigkeit, Alleinerziehung, Eltern in Ausbildung und ein notwendiger Spracherwerb der deutschen Sprache berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?

Bei der Prüfung des Platzangebotes werden soziale Aspekte wie z.B. (doppelte) Berufstätigkeit, Alleinerziehende, Wiedereinstieg in den Beruf, Teilnahme an Integrationsmaßnahmen etc. abgefragt und berücksichtigt. Bei der Vormerkung in Quellen-Kids-Online müssen daher auch diese Kriterien von den Eltern angegeben werden. Es zeigt sich aber auch, dass auf einen Großteil der Eltern mindestens eines dieser Kriterien zutrifft.

Die Anwendung der sozialen Kriterien ist jedoch problematisch, wie ein Beispiel zeigt: Zum Zeitpunkt der Vormerkung und des Platzangebotes befindet sich in der Regel ein Elternteil zur Betreuung des Kindes in Elternzeit, so dass keine doppelte Berufstätigkeit vorliegt. Dennoch wünscht sich natürlich auch diese Familien, dass mit einem Betreuungsplatz für ihr Kind beide Elternteile wieder arbeiten gehen können.

Warum werden Ablehnungsbescheid so spät und erst nach Nachfrage ausgestellt, so wird den Eltern eine Klage erheblich erschwert und macht die Planung deutlich schwerer. 

Die Vergabe der Betreuungsplätze ist ein kontinuierlicher Prozess. Es kommt vor, dass Eltern trotz ihrer selbst gewählten Vormerkung in Quellen-Kids-Online Angebote für einen Betreuungsplatz ablehnen. In solchen Fällen werden die Plätze in einer weiteren Vergaberunde anderen Eltern auf der Vormerkliste angeboten. Auch sie haben das Recht, das Angebot abzulehnen. Manche Betreuungsplätze werden somit auch erst bei der vierten Vergabe tatsächlich angenommen. Dies ist auch der Grund, warum Eltern, die in der „ersten Vergaberunde“ kein Angebot erhalten haben, nicht automatisch und unmittelbar einen Ablehnungsbescheid erhalten. 

 

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Wie viele Betreuungsplätze stehen aktuell zur Verfügung? Und wie viele würden aktuell gebraucht? 

Da nicht jedes Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nimmt, wird mit Zielquoten kalkuliert. Das sind Erfahrungswerte, die angeben sollen, wie viel Prozent einer Altersgruppe tatsächlich einen Betreuungsplatz nutzt. Der Betreuungsbedarf von Eltern mit Kindern unter drei Jahren lag im Jahr 2022 in Westdeutschland bei 46,7 Prozent und für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 96,4 Prozent. 

Die Stadt Bad Vilbel kalkuliert mit einer geringfügig höheren Zielquote, nämlich mit 50 Prozent im U3-Bereich und 100 Prozent im Ü3-Bereich. 

U3 

Es stehen 346 Betreuungsplätze in den städtischen, freien und konfessionellen Einrichtungen und 65 Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen inkl. „Piccolino“ zur Verfügung (Genehmigt mit Betriebserlaubnis). 

Mit Stichtag 31.07.2023 waren 746 Kinder (1 Jahr bis unter 3 Jahren) in Bad Vilbel gemeldet. Hierauf bezogen stehen für 55 Prozent der Kinder zwischen 1 Jahr und 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung. 

Ü3 

Es stehen 1553 Betreuungsplätze in den städtischen, freien und konfessionellen Einrichtungen zur Verfügung (Genehmigt mit Betriebserlaubnis). 

Mit Stichtag 31.07.2023 waren 1241 Kinder (3 Jahre bis zum Schuleintritt) in Bad Vilbel gemeldet. 

Nicht belegbare Betreuungsplätze aufgrund von fehlenden Fachkräften: 13 U3-Plätze in den städtischen Einrichtungen und 174 U3- und Ü3-Plätze bei den freien und konfessionellen Einrichtungen (Stand: Februar 2024). 

Hinzukommt, dass es für Kinder mit einem besonderen Bedarf (Inklusionskinder) die Vorgabe gibt, Betreuungsplätze und damit die Anzahl der Kinder pro Gruppe zu reduzieren. Die Gruppengrößenreduzierung aufgrund von Integrationsmaßnahmen ist variable, da sich Einzelintegrationsmaßnahmen oftmals erst Monate nach dem Betreuungsbeginn in der Einrichtung abzeichnen. Aktuell können aufgrund von Einzelintegrationsmaßnahmen in den 11 städtischen Einrichtungen 25 Ü3-Plätze nicht belegt werden. 

Warteliste aktuell + für, die kommende Platzvergabe im März/April; wir bitten um die Bedarfsplanung für die kommenden Jahre (2025/2026/2027) 

Auswertung der städtischen Vormerkliste, da die freien und konfessionellen Träger bei der aktuellen Vergabe noch ihre eigenen Wartelisten nutzen. Wir gehen davon aus, dass nahezu alle Eltern aus Bad Vilbel auf der städtischen Vormerkliste stehen. Nicht berücksichtigt sind Kinder, die bereits einen Betreuungsplatz in einer Bad Vilbeler Einrichtung oder einer Tagespflegeperson haben und einen Wechselwunsch in eine andere Einrichtung haben. 

Kinder mit Rechtsanspruch (ab 1 Jahr) zum Stichtag 30.04.2024: 

Ü3-Bereich (Kinder, die bis 30.04.2024 3 Jahre alt werden und älter sind):    70

U3-Bereich (Kinder, die bis 30.04.2024 1 Jahr alt werden und älter sind):    192 

Mit den Betreuungsplätzen, die aufgrund des Fehlens an pädagogischen Fachkräften nicht belegt werden können, könnte eine Mehrzahl der Kinder ein Betreuungsangebot erhalten. 

Die Bedarfsplanung erfolgt durch den Wetteraukreis. Der Fachstelle „Familienförderung“ beim Wetteraukreis werden jährlich, die beim Einwohnermeldeamt zum Stichtag 31.07. gemeldeten Kinder, übermittelt. 

Wie viele unbesetzte Stellen gibt es aktuell? Wie sieht die zukünftige Stellen Planung aus 

Bei den 11 städtischen Einrichtungen fehlen für den gesetzlichen personellen Mindestbedarf nach dem hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) 3 pädagogische Fachkräfte. 

Zur Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten der Stadt Bad Vilbel wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2013 der Personalschlüssel in allen städtischen Kitas gegenüber den gesetzlichen Vorgaben erhöht (Qualitätsstandards). Hiernach sind 20 Vollzeitstellen unbesetzt.

 

 

 

Wie arbeitet die Stadt mit dem Wetteraukreis bei der Ermittlung des Bedarfs zusammen? Wie rechtzeitig erfolgt die Planung? Gibt es Optimierungsmöglichkeiten? 

Es gibt ein standardisiertes und einheitliches Verfahren zwischen dem Wetteraukreis und den Kommunen. Neben der Abfrage und Übermittlung der gemeldeten Kinder zum Stichtag gibt es auch stetige Informationen zu geplanten Baugebieten.

 Gibt es Kooperation mit anderen Gemeinden? Falls nein, warum nicht? 

Wir sind im regelmäßigen Austausch mit anderen Gemeinden. Da auch diese keine freien Platzkapazitäten für gemeindefremde Kinder haben, gibt es keine Kooperation mit anderen Gemeinden. In den städtischen Einrichtungen in Bad Vilbel werden nur Kinder mit Erstwohnsitz in Bad Vilbel betreut. Es gibt aber auch Bad Vilbeler Kinder, die in Betriebs-Kitas in anderen Gemeinden betreut werden. Hierfür zahlt die Stadt Bad Vilbel einen finanziellen Ausgleich an die andere Gemeinde. 

Welche Anreize können gesetzt werden für einen schnelleren Ausbau der Tagespflegepersonen? 

Zuständig für die Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen ist der jeweilige Landkreis. Dem Wetteraukreis obliegt die Steuerung und die Förderung der Tagespflegepersonen. 

Die Stadt Bad Vilbel gewährt als 1. Kommune im Wetteraukreis bereits seit 2019 Tagespflegepersonen zusätzlich zum Betreuungsentgelt eine Pauschalförderung pro Monat von 100,- EUR pro Bad Vilbeler Kind. 

Weiterhin kompensiert der Wetteraukreis als erster Landkreis in Hessen seit 2022 die fehlenden Investitionsprogramme des Landes durch ein eigenes Investitionsprogramm. Kindertagespflegepersonen haben dadurch die Möglichkeit, für ihre notwendigen Investitionen, einen Zuschuss seitens des Wetteraukreises zu erhalten. Die Stadt Bad Vilbel fördert zusätzlich Investitionen der Tagespflegepersonen mit einem städtischen Zuschuss. 

Die Qualifizierung als Tagespflegeperson im Wetteraukreis umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten plus 40 Stunden Hospitation in einer Tagespflegestelle. Die Kosten für die Qualifizierung trägt das Jugendamt des Wetteraukreises. 

Welche effizienteren Möglichkeiten der Personalgewinnung für Kitas können noch genutzt werden? 

  • Online-Präsenz in den sozialen Medien und Online-Stellenbörsen, um Stellenangebote zu veröffentlichen und potenzielle Bewerber anzusprechen.
  • Stetige Pflege von Partnerschaften mit den Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten und Fachhochschulen, um gezielt Absolventen anzusprechen.
  • Gezielte Werbekampagnen in den lokalen Medien und auf relevanten Plattformen.
  • Kontinuierliche Teilnahme und Präsentation der Stadt Bad Vilbel auf Jobmessen, Karrieretagen und anderen Veranstaltungen, um direkt mit potenziellen Bewerbern in Kontakt zu treten.
  • Ausbau und Stärkung des Arbeitgeberimages durch attraktive Arbeitsbedingungen.

 

 

KOSTEN 

Wieso sind die Gebühren zu hoch? Was passiert mit den Landeszuschüssen? 

In einer Beispielrechnung des Landes Hessen für den Kostenausgleich aus dem Dezember 2023 liegt der Anteil der jährlichen Betriebskosten pro U3-Betreuungsplatz bei über 31.000 EUR. Der Wert basiert auf dem Jahresgehalt einer/s Erzieherin/Erziehers nach dem Grundentgelt S 8a Stufe 3 TVöD-SuE, dem Arbeitgeberkosten, Fachkraftstunden, Kosten für Hilfskräfte, Verwaltungs-, Sach- und Gebäudekosten. Der Wert für Bad Vilbel liegt demnach noch höher, da Erzieherinnen und Erzieher bei der Stadt Bad Vilbel höher eingruppiert sind und ein Grundentgelt S 8b TVöD-SuE erhalten. erhalten und auch die Leitungskräfte außertariflich eingruppiert sind. 

Die Landesförderung (Grundpauschale, Qualitätspauschale, Integrationspauschale, Gute-Kita-Pauschale) liegt bei max. 6.100 EUR für einen U3-Betreuungsplatz und wir zusammen mit den Elternbeiträgen den Betriebskosten gegengerechnet. Die Landesförderung und die Elternbeiträge decken bei weitem nicht den Anteil der Betriebskosten für einen Betreuungsplatz.

Die Kinderbetreuung hat im städtischen Haushaltplan für das Jahr 2023 ein Defizit von 8 Mio. EUR. 

Wurde die Höhe der Kosten bereits von Dritten überprüft? Gab es ein Normenkontrollverfahren? Werden auch die Kosten einkalkuliert, die auf den Träger zukommen, wenn Eltern klagen und ein Ausgleich gezahlt werden muss? Wir erbitten Transparenz über die Kostenkalkulation. 

Im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs fand im Sommer 2015 eine vergleichende Prüfung „Kinderbetreuung“ bei den Städten Bad Vilbel, Bensheim, Friedberg (Hessen), Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Lampertheim, Maintal, Mörfelden-Walldorf, Oberursel (Taunus), Pfungstadt, Taunusstein und Viernheim durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft P & P Treuhand GmbH statt. 

Auszug aus dem Schlussbericht der 191. Vergleichenden Prüfung für die Stadt Bad Vilbel vom 29.04.2016: 

„Die Differenzierungen nach Betreuungsformen und -dauern erachten wir in der Stadt Bad Vilbel als sachgerecht, um eine bedarfsorientierte Steuerung zu gewährleisten. Wir empfehlen, die Gebühren für die Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren mit Hinblick auf die Drittelregelung zu erhöhen. Die Stadt Bad Vilbel hatte die niedrigsten Gebühren für die Vormittagsbetreuung von Kindern zwischen 3 bis 6 Jahren im Vergleich. Die Stadt Bad Vilbel erhob einkommensabhängige Gebühren. Diese waren mit erhöhtem Verwaltungsaufwand in der Gebührenabwicklung verbunden. […] Die Stadt Bad Vilbel hatte bei den direkt beeinflussbaren eigenen Kindertageseinrichtungen einen Elternanteil, der 25 Prozent der Gesamtaufwendungen (inklusive interne Leistungsverrechnung) deckt. Die Drittelregelung wurde nicht erreicht. Der höchste Elternanteil lag im Vergleich bei 27 Prozent. Durch Anpassungen an eine Kostendeckungsquote von 33 Prozent – nach Berücksichtigung des rechnerischen Minderbedarfs bei den Erziehern – und mit Einbeziehung der freien Träger – unter Berücksichtigung des Trägeranteils – ergab sich ein Ergebnisverbesserungspotenzial von 840.669 € pro Jahr. […] Mit den Gebühren sollen die Eltern adäquat an den Kosten der Betreuung in Kindertageseinrichtungen beteiligt werden. Die Stadt sollte sich dabei an der sogenannten Drittelregelung orientieren. Die Elterngebühren sollten demnach für die U3-Betreuung höher sein und entsprechend der Betreuungsdauer linear ansteigen.“ 

Es gab noch kein Normenkontrollverfahren. 

Kosten für Klagen werden nicht einkalkuliert, da diese vom Wetteraukreis zu tragen wären. 

 

Ergänzend möchten wir Ihnen noch gerne die wichtigsten Gründe nennen, warum sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas aus ihrer Sicht für die Stadt Bad Vilbel als Arbeitgeber entschieden haben und damit auch für ihren Beruf und unsere Kitas werben.

 

  • Wir haben super Kita-Teams.
  • Die Stadt Bad Vilbel lässt sich Kinder und Mitarbeitende was kosten (Projektbudgets, Waldwagen u.ä.).
  • Es gibt unterschiedliche Konzeptschwerpunkte in den Kitas – für jeden ist etwas dabei.
  • Es gibt gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Wir haben gute berufliche Perspektiven. 95 Prozent der Leitungskräfte waren zuvor bereits bei der Stadt Bad Vilbel beschäftigt.
  • Die Bezahlung erfolgt nach S 8b TVöD SuE.
  • Ausbildungsbeauftragten erhalten unabhängig von der Arbeitszeit eine Zulage von 150 Euro.
  • Wir erhalten außertarifliche Freizeitgewährung mit zusätzlich 1 freien Tag.
  • Wir arbeiten in modernen Kita-Gebäuden.
  • Uns steht eine großzügige Kita-Ausstattung zur Verfügung.
  • Die Personalberechnung liegt deutlich über den gesetzlichen Standards.
  • Uns wird ein Jobticket und das Jobbike-Leasing zur Verfügung gestellt.
  • Unser Arbeitgeber ist Teilnehmer an der „Charta der Vielfalt“.
  • Uns werden wenige Urlaubstage vorgegeben.
  • Wir erhalten eine betriebliche Altersvorsorge.
  • Wir erhalten Unterstützung bei der Wohnraumsuche in Bad Vilbel.
  • Unsere Leitungskräfte erhalten eine außertarifliche Eingruppierung. 

Darüber hinaus erhalten alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bad Vilbel weitere Vergünstigungen, z.B. für das Freibad, kulturelle Veranstaltungen bei den Burgfestspielen, in der Alten Mühle und in der Stadtbibliothek. 

Auch die Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig. Deshalb bieten wir Gesundheitsangebote an und werden diese auch weiter ausbauen. 

Unser Ziel als Stadt Bad Vilbel ist es, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und Potenziale zu nutzen. Der Fachkräftemangel ist auch im öffentlichen Dienst angekommen. Das zeigt sich nicht nur daran, dass Stellen länger unbesetzt bleiben. Auch die Qualität der Bewerbungen nimmt ab. Aus diesem Grund lassen wir uns derzeit als Arbeitgeber nach dem audit berufundfamilie zertifizieren. Mit einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik wollen wir von einer höheren Mitarbeiterbindung, -motivation und -identifikation, einer Steigerung unserer Arbeitgeberattraktivität und einer kürzeren Stellenbesetzungsdauer profitieren. 

Seien Sie versichert, dass es unser Ziel ist, jedem Kind in Bad Vilbel einen Betreuungsplatz zu bieten. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um diese Ziel zu erreichen. Die Gewinnung und Sicherung ausreichender und gut qualifizierter Fachkräfte für die Kinderbetreuung ist eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre.