Gebührenordnung und Satzung

 

Betreuungsgebühren gem. der Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel über die Benutzung der städtischen Kindertagessätten der Stadt Bad Vilbel

 

Die Benutzungsgebühren unterteilen sich in Betreuungsgebühren (§ 3), Verpflegungsgeld (§ 4), Getränke-Frühstück-Bastelgeld (§ 5) und zusätzliche Gebühren (§ 6).

Für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Vilbel werden zur teilweisen Deckung der tatsächlichen Kosten Gebühren erhoben. Die Betreuungsgebühren richten sich nach der angemeldeten Betreuungsform und nach den gebuchten Betreuungsmodulen. Durch die Öffnungszeiten der Kindertagessätten können die Zeiten von den Modulen abweichen.

 

Kleinkindbetreuung (U3)

Frühmodul, 1 h für eine Betreuung von  07.00 -  08.00 Uhr monatlich 60,00 € (das Frühmodul ist nur in Verbindung mit einem der Module I bis III buchbar)

Modul I, 7 h für eine Betreuung von 08.00 - 15.00 Uhr monatlich 341,00 €

Modul II, 8 h für eine Betreuung von 08.00 - 16.00 Uhr monatlich 389,00 €

Modul III, 9 h für eine Betreuung von 08.00 - 17.00 Uhr monatlich 449,00 €

 

Die Module I bis III sind nur in Verbindung mit einer MIttagsverpflegung (zzgl. Verpflegungsentgelt) buchbar.

Auf Antrag kann die Betreuungsgebühr aufgrund niedrigem Einkommen ermäßigt werden. Hierzu ist der Nachweis der Einkommensverhältnisse zu erbringen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel

 

Kindergartenbetreuung (Ü3)

Frühmodul, 1 h für eine Betreuung von 07.00 - 08.00 Uhr monatlich 22,00 € (das Frühmodul ist nur in Verbindung mit einem der Module I bis V buchbar)

Modul I, 4 h für eine Betreuung von 08.00 - 12.00 Uhr monatlich 0,00 €

Modul II, 6 h für eine Betreuung 08.00 - 14.00 Uhr monatlich 0,00 €

Modul III, 7 h für eine Betreuung von 08.00 - 15.00 Uhr monatlich 22,00 €

Modul IV, 8h für eine Betreuung von 08.00 - 16.00 Uhr monatlich 44,00 €

Modul V, 9 h für eine Betreuung von 08.00 - 17.00 Uhr monatlich 66,00 €

 

Die Module I bis V sind nur in Verbindung mit einer Mittagsverpflegung (zzgl. Verpflegungsentgeld) buchbar.

 

Verpflegungsentgelt gem. § 4 der Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel

Das Verpflegungsentgeld wird für die Teilnahme des Kindes am Mittagessen bei einer Betreuungszeit über 12 Uhr hinaus erhoben und beträgt derzeit monatlich 75,00 €

 

Getränke-Frühstück-Bastelgeld gem. § 5 der Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel

Das Getränke-Frühstück-Bastelgeld wird für Getränke, die ergänzende Verpflegung und für das Arbeitsmaterial für Bastelarbeiten erhoben und beträgt derzeit monatlich 10,00 €.

 

Ermäßigung aufgrund des Familieneinkommens gem. § 7 der Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel

Auf Antrag kann die Betreuungsgebühr aufgrund niedrigem Einkommen ermäßigt werden. Hierzu ist der Nachweis der Einkommensverhältnisse zu erbringen.

 

Sonstige Ermäßigungen gem. § 8 der Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel

Geschwisterermäßigung: Nehmen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Betreuung in einer Kindertagesstätte der Stadt Bad Vilbel in Anspruch, ist für das jüngste Kind die volle Betreuungsgebühr der gebuchten Module zu entrichten. Für das 2. Kind ist eine Betreuungsgebühr in Höhe von 50 % der gebuchten Module zu zahlen. Für jedes weitere Kind entfällt die Betreuungsgebühr.

 

Kostenbefreiung des letzten Kindergartenjahres: Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung der Betreuungsgebühren für die Benutzung von Kindertagesstätteneinrichtungen gewährt, erhebt die Stadt Bad Vilbel im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung keine Betreuuungsgebühren nach der angehängten Satzung. Als letztes Kindergartenjahr gilt in der Regel die Zeit vom 01.08. des Vorjahres eines Kindes bis zum 31.07. des Jahres der Einschulung.

 

 

Im Anhang finden Sie die aktuellen Gebührenordnung sowie die Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel.