Die Benutzungsgebühren unterteilen sich in Betreuungsgebühren (§ 3), Verpflegungsgeld (§ 4), Getränke-Frühstück-Bastelgeld (§ 5) und zusätzliche Gebühren (§ 6).
Für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Vilbel werden zur teilweisen Deckung der tatsächlichen Kosten Gebühren erhoben. Die Betreuungsgebühren richten sich nach der angemeldeten Betreuungsform und nach den gebuchten Betreuungsmodulen. Durch die Öffnungszeiten der Kindertagessätten können die Zeiten von den Modulen abweichen.
Frühmodul, 1 h für eine Betreuung von 07.00 - 08.00 Uhr monatlich 60,00 € (das Frühmodul ist nur in Verbindung mit einem der Module I bis III buchbar)
Modul I, 7 h für eine Betreuung von 08.00 - 15.00 Uhr monatlich 341,00 €
Modul II, 8 h für eine Betreuung von 08.00 - 16.00 Uhr monatlich 389,00 €
Modul III, 9 h für eine Betreuung von 08.00 - 17.00 Uhr monatlich 449,00 €
Die Module I bis III sind nur in Verbindung mit einer MIttagsverpflegung (zzgl. Verpflegungsentgelt) buchbar.
Auf Antrag kann die Betreuungsgebühr aufgrund niedrigem Einkommen ermäßigt werden. Hierzu ist der Nachweis der Einkommensverhältnisse zu erbringen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Gebührenordnung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Bad Vilbel
Frühmodul, 1 h für eine Betreuung von 07.00 - 08.00 Uhr monatlich 22,00 € (das Frühmodul ist nur in Verbindung mit einem der Module I bis V buchbar)
Modul I, 4 h für eine Betreuung von 08.00 - 12.00 Uhr monatlich 0,00 €
Modul II, 6 h für eine Betreuung 08.00 - 14.00 Uhr monatlich 0,00 €
Modul III, 7 h für eine Betreuung von 08.00 - 15.00 Uhr monatlich 22,00 €
Modul IV, 8h für eine Betreuung von 08.00 - 16.00 Uhr monatlich 44,00 €
Modul V, 9 h für eine Betreuung von 08.00 - 17.00 Uhr monatlich 66,00 €
Die Module I bis V sind nur in Verbindung mit einer Mittagsverpflegung (zzgl. Verpflegungsentgeld) buchbar.
Das Verpflegungsentgeld wird für die Teilnahme des Kindes am Mittagessen bei einer Betreuungszeit über 12 Uhr hinaus erhoben und beträgt derzeit monatlich 75,00 €
Das Getränke-Frühstück-Bastelgeld wird für Getränke, die ergänzende Verpflegung und für das Arbeitsmaterial für Bastelarbeiten erhoben und beträgt derzeit monatlich 10,00 €.
Auf Antrag kann die Betreuungsgebühr aufgrund niedrigem Einkommen ermäßigt werden. Hierzu ist der Nachweis der Einkommensverhältnisse zu erbringen.