Wetteraukreis

Für die Kindertagesstätten stellt der Wetteraukreis (www.wetteraukreis.de) , in Funktion als übergeordneter Träger, die Kindertagesstättenberatung und -aufsicht.

 

Die Einrichtung wie Führung einer Kindertagesstätte bedarf der Fachaufsicht wie auch der Fachberatung.

Zentraler Gedanke der Fachaufsicht ist der gesetzlich formulierte Schutz des Kindeswohls. Die rechtlichen Bestimmungen überlassen den einzelnen Kommunen nicht alleine die Verantwortung über die Rahmenbedingungen der institutionellen Betreuung. Die Fachaufsicht als übergeordnete Behörde soll grobe Fahrlässigkeiten rechtzeitig erkennen und eine Beratung sicher stellen.

 

Die Fachaufsicht beinhaltet:

 

- Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben 

- Bearbeitung der Anträge auf Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis  

- Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und geplanten Veränderungen des Konzeptes

 

Fachberatung ist ein Beitrag zur Unterstützung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Träger. Die Fachberatung versteht sich als Qualitätsmanagement auf freiwilliger Basis.

 

Die Fachberatung beinhaltet:

 

Die Beratung von pädagogischen Fachkräften

- in allen Belangen, die pädagogische Arbeit betreffend

- bei der Integration von Kindern mit Behinderung

- bei Fragen zu pädagogischen Konzepten

- bei der Gestaltung von Räumlichkeiten

- über Maßnahmen zur Qualitätssicherung

- bezüglich gesetzlicher Vorgaben

- bei Fragen zur Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

- in Konfliktsituationen

 

Trägern von Kindertageseinrichtungen

- bei Fragen zu den Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit

- bezüglich gesetzlicher Vorgaben

- bei Planung und Bau von Kindertagesstätten

- in Fragen zur Personalführung

- in Konfliktsituationen

- bezüglich Fördermittel

 

Eltern/Elternbeiräten

- bei der Gründung von Krabbelstuben und anderen Kindergruppen

- bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz

- bei Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung

- bei Beschwerden

 

Unterstützung bei Integration von Kindern mit Behinderung:

- Information bezüglich der Rahmenbedingungen

- sie geben zu jedem Antrag auf Integration eine fachliche Stellungnahme  ab

- in schwierigigen Fällen bieten sie eine qualifizierte Fallberatung an

 

Angebot von Fortbildungen:

- für die Fachkräfte in den Einrichtungen

- durch das vorgehaltene Fortbildungsprogramm

 

Information von Einrichtungen und deren Träger über:

- geänderte Richtlinien und Gesetze

- neue pädagogische Entwicklungen

- Modellvorhaben

- die aktuellen Fachdiskussionen