Rechtsanspruch

Seit 01.08.2013 gibt es, gemäß § 24 Abs. 1-3 SGB VIII, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.
Der Rechtsanspruch muss gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also gegenüber den Landkreisen oder kreisfreien Städten) geltend gemacht werden.
In Bad Vilbel ist der Wetteraukreis Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
 
Kontaktdaten:
Wetteraukreis
Fachstelle Familienförderung
Europaplatz Gebäude B
61169 Friedberg
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link:
Wetteraukreis: Kita, Bedarfsmeldung, Rechtsanspruch
 
Leider ist die Erfüllung des Rechtsanspruches in sehr vielen Kommunen derzeit faktisch unmöglich, weil die Kapazität an Betreuungsplätzen (meistens Personalmangel in den Erzieherberufen) nicht ausreicht.
Für den Fall, dass Sie über die rechtliche Durchsetzung Ihres Anspruches nachdenken, empfehlen wir Ihnen dringend sich bei allen Kitas in Bad Vilbel vormerken zu lassen.