Kosten der Kinderbetreuung


Die Elternbeiträge in den Einrichtungen sind entsprechend der zu buchenden Nutzungszeiten gestaffelt und zudem abhängig von der Einrichtungsart bzw. dem Alter des Kindes.

Das Spielgeld ist in der Regel in den Beträgen enthalten. Eventuelle Sonderleistungen oder Kosten für Brotzeit, Getränke, etc. kommen noch gesondert hinzu.

Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden bereits seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit sind zu finden unter https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Weitere Informationen zum Bayerischen Krippengeld erhalten Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.


Was ist, wenn ich mir die restlichen Elternbeiträge sowie die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht leisten kann?


Vom Stadtjugendamt Bamberg können auf Antrag die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten gefördert werden, wenn u. a. das monatliche Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Sollte diese überschritten werden, wäre eventuell ein Zuschuss möglich. Neben den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten kann auch ein Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung gewährt werden, sofern die entsprechenden Förderkriterien vorliegen.

Wenn Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), Leistungen vom Amt für soziale Angelegenheiten bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen werden, sind die Elternbeiträge sowie die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung auf Antrag vom Stadtjugendamt Bamberg in voller Höhe zu übernehmen.

Vom Stadtjugendamt Bamberg wird grundsätzlich eine Betreuungszeit von längstens 6 - 7 Stunden täglich als förderfähig anerkannt. Eine längere Betreuungszeit ist nur dann förderfähig, wenn diese, z. B. aufgrund von Berufstätigkeit, Studium, etc. tatsächlich notwendig ist. Es empfiehlt sich vorher mit dem Stadtjugendamt Bamberg telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Eine Förderung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen ist immer erst ab dem Monat des Antragseinganges möglich!