Vertragsunterlagen für einen Betreuungsplatz in den städtischen Kindertagesstätten Niederjosbach und Am Vogelgesang, Bremthal

Ab dem 1. August 2023 werden Kinderbertreuungsplätze mit Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten Niederjosbach und Am Vogelgesang nur unter Abgabe des ausgefüllten Nachweises über eine Erwerbstätigkeit vergeben. 
Der Nachweis über die vorliegende Erwerbstätigkeit für einen Kinderbetreuungsplatz gilt unter Vorbehalt des Beschlusses der Stadtverorndetenversammlung am 28. September zum 1. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstättten der Stadt Eppstein.
Mit der Versendung der Platzangebote am 15.09.2023 wird der neue Betreuungsvertrag für die städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Eppstein eingeführt. Dieser regelt das Verhältnis zwischen den Erziehungsberechtigen und der Stadt Eppstein. Durch die Unterschrift der beiden Vertragsparteien kommt eine rechtsverbindliche Willenserklärung zustande, worauf sich bei Nichteinhaltung sowohl der Magistrat der Stadt Eppstein als auch die Erziehungsberechtigten berufen können.