Am 30. April 2018 hat der hessische Landtag die Freistellung vom Teilnahme- und Kostenbeitrag für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr beschlossen. Die Freistellung ist in § 32c des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs geregelt.
Seit dem 01. August 2018 werden alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz, von bis zu sechs Stunden täglicher Betreuung, freigestellt.
Die städtischen Kindergärten bieten jeweils zwei Module für einen sechsstündigen Kindergartenplatz an:
Die Gebühren der freien und konfessionellen Träger sind der Gebührensatzung der Stadt Eppstein angepasst. Die Einrichtungen bieten jeweils ein sechs Stunden Modul ohne Mittagessen an.