Beitragsfreistellung ab Vollendung des dritten Lebensjahres

Am 30. April 2018 hat der hessische Landtag die Freistellung vom Teilnahme- und Kostenbeitrag für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr beschlossen. Die Freistellung ist in § 32c des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs geregelt. 

Seit dem 01. August 2018 werden alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz, von bis zu sechs Stunden täglicher Betreuung, freigestellt.

Die städtischen Kindergärten bieten jeweils zwei Module für einen sechsstündigen Kindergartenplatz an:

  • 07:00 bis 13:00 Uhr ohne Mittagessen
  • 08:00 bis 14:00 Uhr mit Mittagessen

Die Gebühren der freien und konfessionellen Träger sind der Gebührensatzung der Stadt Eppstein angepasst. Die Einrichtungen bieten jeweils ein sechs Stunden Modul ohne Mittagessen an.