Beitragsfreistellung ab Vollendung des dritten Lebensjahres

Seit 1. August ist der Besuch des Kindergartens vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt 6 Stunden täglich gebührenfrei. 

Hier erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen zur sechsstündigen Beitragsfreistellung.