Kostenübernahme/ Zuschuss

Übernahme der Kostenbeiträge von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 90 SGB VIII

Die Beiträge für den Besuch in Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben sowie Kinderkrippen können auf Antrag beim Amt für Jugend, Schulen und Kultur des Main-Taunus-Kreises ganz oder teilweise übernommen werden. Die Höhe der Erstattung der Beiträge hängt vom Einkommen der Eltern ab. Die Kostenübernahme kann ab dem Monat erfolgen, indem der Antrag beim Main-Taunus-Kreis eingeht.

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Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen können auf Antrag im Rahmen von Bildung und Teilhabe vom Main-Taunus-Kreis übernommen werden.

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