Kostenübernahme/ Zuschuss

Übernahme der Kostenbeiträge von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 90 SGB VIII

Die Beiträge für den Besuch in Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben sowie Kinderkrippen können auf Antrag beim Amt für Jugend, Schulen und Kultur des Main-Taunus-Kreises ganz oder teilweise übernommen werden. Die Höhe der Erstattung der Beiträge hängt vom Einkommen der Eltern ab. Die Kostenübernahme kann ab dem Monat erfolgen, indem der Antrag beim Main-Taunus-Kreis eingeht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kostenübernahme für den Besuch in den Betreuungsangeboten an den Grundschulen

Die Nutzungsgebühr für den Besuch in den Betreuungsangeboten an der Burg-Schule sowie an der Comenius-Schule können auf Antrag erlassen werden. Die Nutzungsgebühr wird erlassen, wenn die Betreuung des Kindes nicht privat sichergestellt werden kann und das Einkommen zu gering ist. Oder die Betreuung ist für die Entwicklung des Kindes erforderlich; darüber befinden die Sozialarbeiter/innen des Amtes für Jugend, Schulen und Kultur. 

Der Antrag muss beim Amt für Jugend, Schulen und Kultur des Main-Taunus-Kreises gestellt werden. 

Den Antrag auf Kostenübernahme für die Betreuungsangebote finden Sie auf dem Infoportal MTKids.

 

Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen können auf Antrag im Rahmen von Bildung und Teilhabe vom Main-Taunus-Kreis übernommen werden.

Alle Informationen finden Sie hier