Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge

Das Amt für Jugend, Schulen und Kultur übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Die Leistung hängt vom Einkommen der Eltern ab. Sie wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag darauf eingegangen ist. 

Den Antrag auf Kostenübernahme sowie notwendige Unterlagen finden Sie hier: Kreisverwaltung Main-TaunusKinder und Jugend