Beitragsfreistellung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

Seit dem 1. August 2018 ist der Besuch des Kindergartens vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für 6 Stunden täglich gebührenfrei. Antworten auf Ihre Fragen zur sechsstündigen Beitragsfreistellung hat das Land Hessen hier für Sie zusammengefasst Beitragsfreistellung | soziales.hessen.de