Finanzielle Unterstützung

Haben Sie schon mal was von dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört? Nein? Dann haben wir hier ein paar wichtige Informationen für Sie:

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre in Anspruch genommen werden, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

haben.

Es werden folgende Leistungen gefördert:

  • eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 154,50 Euro je Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder der Besuch einer Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich).

 

Benötigen Sie Unterlagen oder haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ansprechpartner im Rathaus Erlensee:

Andrea Zeidler       

Tel.: 06183 - 9151 507

 

Stadtverwaltung Erlensee / Interims-Rathaus

Fachbereich Familie und Soziales - Sozialamt

Zum Fliegerhorst 1229

63526 Erlensee

 

Antragsformulare erhalten Sie hier:        https://www.kca-mkk.de/fuer-klienten/