Urlaub- und Krankheitsvertretung

Der Jahresurlaub der Tagespflegepersonen beträgt 25 Tage, außerdem werden sie für drei Tage im Jahr freigestellt zur Fortbildung. Den Jahresurlaub legen die Tagespflegepersonen zu Beginn des Jahres fest und besprechen diesen mit den Eltern. Sollte in dieser Zeit eine Betreuung durch eine andere Tagespflegeperson erforderlich sein, wird abgeklärt, ob und wer die Vertretung in dieser Zeit übernehmen kann.

Ähnlich verhält es sich, wenn die Tagepflegeperson krank ist. Sollte eine Betreuung in der Zeit der Krankheit erforderlich sein, wird geprüft, welche Tagespflegeperson die Vertretung übernehmen kann. Allerdings ist es gerade im U3-Bereich nicht ganz einfach, von einem auf den anderen Tag die Betreuungsperson zu wechseln, da in der Regel eine gewisse Zeit der Eingewöhnung erforderlich ist.

Das Team der Tagespflegepersonen trifft sich aus diesem Grund wöchentlich an zwei Vormittagen zum Turnen und zum Spielkreis, auch finden regelmäßig gemeinsame Spielplatzbesuche und andere Aktivitäten statt, damit die Kinder die anderen Tagespflegepersonen und sich gegenseitig besser kennen lernen. Dies erleichtert die Umsetzung einer Vertretungsregelung.

 

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