Organisation und Kosten der Kindertagespflege

Gemäß § 32a des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs fällt die Kindertagespflege in die Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers, der Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main-Kinzig-Kreises, die in ihrer "Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung" alle weiteren Einzelheiten regelt.

Für Eltern bedeutet dies konkret, dass der Betreuungsvertrag, den sie mit der Kindertagespflegeperson abschließen, über den Main-Kinzig-Kreis und dessen zur Verfügung stehender Landesmittel gefördert wird. Je nach Betreuungsbedarf, der sich aus der Arbeitszeit und dem Weg zur Arbeit ergibt, werden die erforderlichen Betreuungsstunden vom Main-Kinzig-Kreis bewilligt.

Besteht kein Arbeitsverhältnis, gibt es die Möglichkeit für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, einen Betreuungsplatz über den sogenannten Rechtsanspruch zu erhalten. Dieser ist zeitlich auf 25 Wochenstunden begrenzt.

Die monatlichen Kosten für die Eltern stellen sich wie folgt dar:

Betreuungsvariante     wöchentliche Betreuungszeit     Kosten
010 Stunden  87,00 Euro
115 Stunden130,00 Euro
220 Stunden174,00 Euro
325 Stunden217,00 Euro
430 Stunden260,00 Euro
535 Stunden304,00 Euro
640 Stunden347,00 Euro
745 Stunden390,00 Euro
850 Stunden433,00 Euro

 

Hinzuzurechnen ist ggf. ein Essensgeld, dieses wird jedoch mit der jeweiligen Tagespflegeperson vereinbart.

Der Fachdienst Kinderbetreuung der Stadt Erlensee bildet vor Ort die Schnittstelle zwischen dem Main-Kinzig-Kreis, den Tagespflegepersonen und den Eltern. Interessierte Eltern können sich hier ausführlich über die Rahmenbedingungen dieser Betreuungsform und über die einzelnen Tagespflegestellen informieren (Ansprechpartner) sowie die Kontaktdaten zu den Tagespflegepersonen erhalten.

Danach können individuelle Kennenlerntermine mit der in Frage kommenden Tagespflegeperson vereinbart werden. Der Fachdienst Kinderbetreuung steht den Eltern darüber hinaus während des gesamten Betreuungszeitraumes begleitend und beratend zur Seite. Auch die Kindertagespflegepersonen werden von hier aus kontinuierlich betreut und gefördert. So finden einmal monatlich Supervisionsabende statt, regelmäßige Einzelgespräche und Hausbesuche, oft in Kooperation der Zentralstelle für Kinderbetreuung, stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.

Die rechtlichen Grundlagen des Kindertagespflegeprojektes der Stadt Erlensee können in den "Richtlinien zur Förderung von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege in der Stadt Erlensee" nachgelesen werden (siehe Anhang).