KiTa-Satzungen

Die Gemeinde Fuldatal vergibt die Betreuungsplätze in ihren fünf Fuldataler Kindertagesstätten im Rahmen eines öffentlichen rechtlichen Benutzungsverhältnisses per Bescheid auf der Grundlage der nachstehenden Satzungen.

Für die KiTa An den Lindenbäumen regelt dies die Kleine Stromer gGmbH per Betreuungsvertrag.