Wenn die KiTa-Betreuungsgebühren und/oder das Verpflegungsentgelt finanziell überfordern, kann Hilfe in Anspruch genommen werden.
Für Bezieher*innen von Arbeitseinkommen Aufstockungsleistungen, Arbeitslosengeld I oder II wenden sich an das zuständige Jobcenter beim Landkreis Kassel.
Nähere Informationen (Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Formulare) erhalten Sie hier: https://www.jobcenter-landkreis-kassel.de/
Nähere Informationen (inklusive Antragsformular) zur Beantragung von Leistungen auf Bildung und Teilhabe für die Übernahme der Kosten der Mittagsverplegung sind nachfolgend abrufbar:
https://www.jobcenter-landkreis-kassel.de/formulare/bildung-und-teilhabe/
Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich bitte an die Flüchtlingshilfe beim Landkreis Kassel, Albert‐Einstein‐Straße 6 in 34277 Fuldabrück-Bergshausen.
Nähere Informationen inklusive weiterer Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten sind nachfolgend abrufbar: https://www.landkreiskassel.de/service/produkte/lkks/soziale-dienste-und-migration/fluechtlingshilfe/fluechtlingsangelegenheiten.php
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Kassel, Fachbereich Jugend, Wilhelmshöher Allee 19-21 34117 Kassel bzw. an die Außenstelle Hofgeismar, Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar, Telefon: 0561 1003-1270 oder -1274.
Weitere Kontaktdaten und Sprechzeiten bzw. der diesbezügliche Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge für eine Tageseinrichtung, Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort oder Schulbetreuung gemäß § 22 und § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) ist nachfolgend abrufbar: