Finanziell herausgefordert?

Wenn die KiTa-Betreuungsgebühren und/oder das Verpflegungsentgelt finanziell überfordern, kann Hilfe in Anspruch genommen werden.

Für Bezieher*innen von Arbeitseinkommen Aufstockungsleistungen, Arbeitslosengeld I oder II wenden sich an das zuständige Jobcenter beim Landkreis Kassel.

Nähere Informationen (Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Formulare) erhalten Sie hier: https://www.jobcenter-landkreis-kassel.de/

Nähere Informationen (inklusive Antragsformular) zur Beantragung von Leistungen auf Bildung und Teilhabe für die Übernahme der Kosten der Mittagsverplegung sind nachfolgend abrufbar:

https://www.jobcenter-landkreis-kassel.de/formulare/bildung-und-teilhabe/

 

Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich bitte an die Flüchtlingshilfe beim Landkreis Kassel, Albert‐Einstein‐Straße 6 in 34277 Fuldabrück-Bergshausen.

Nähere Informationen inklusive weiterer Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten sind nachfolgend abrufbar: https://www.landkreiskassel.de/service/produkte/lkks/soziale-dienste-und-migration/fluechtlingshilfe/fluechtlingsangelegenheiten.php

 

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Kassel,  Fachbereich Jugend,  Wilhelmshöher Allee 19-21 34117 Kassel bzw. an die Außenstelle Hofgeismar, Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar, Telefon: 0561 1003-1270 oder -1274.

Weitere Kontaktdaten und Sprechzeiten bzw. der diesbezügliche Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge für eine Tageseinrichtung, Kinderkrippe, Kindergarten,  Kinderhort oder Schulbetreuung gemäß § 22 und § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) ist nachfolgend abrufbar:

https://www.landkreiskassel.de/gesellschaft-und-bildung/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/antrag_uebernahme_teilnahmebeitraege_fuer_tageseinrichtung.pdf