Die Betreuungsgebühren in den gemeindlichen Fuldataler Kindertagesstätten ist in der KiTa-Betreuungssatzung geregelt. Die Kleine Stromer gGmbH mit der KiTa An den Lindenbäumen orientiren ihre vertraglichen Betreuungsgebühren daran.
Maßgebend für die Höhe der Betreuungsgebühren ist die Altersgruppe, in der sich das Kind befindet und die Dauer der täglichen Betreuungszeit. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ist die tägliche Betreuungszeit bis 6 Stunden kostenfrei, da das Land hierfür dem Träger der Einrichtung eine - wenn auch leider nicht auskömmliche - Ausgleichszahlung leistet.
Folgende monatliche Betreuungskosten werden ab 01.09.2022 erhoben:
U2 = Kinder der Altersgruppe unter zwei Jahren (Krippenkinder)
U3 = Kinder der Altersgruppe under drei Jahren (sofern nicht U2)
A3 = Kinder der Altersgruppe ab drei Jahren bis zum Schuleintritt
Die Betreuungsgebühr für U3-Kinder beim Wechsel der Betreuung als bishieriges U2-Kind wird ab dem Monat erhoben, der auf den Monat folgt, in dem das 2. Lebensjahr vollendet wurde.
Bis dahin ist die Betreuungsgebühr für U2-Kinder maßgebend.
Die Betreuungsgebühr für A3-Kinder wird mit Beginn des Monats erhoben, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird.
Betreuungstarif Frühdienst) für A3-Kinder in Kombination mit Betreuungstarifen bis 12.00 Uhr sowie bis 13.00 Uhr kostenfrei.
Bei einer täglichen Betreuung nach 12.00 Uhr ist die Teilnahme am Mittagessen für alle Kinder verpflichtend. Näheres unter Mittagessen
Vorgenanntes gilt auch für die Änderungen ab 01.08.2023 und 01.08.2024.
- Gebührensätze monatlich in EURO -
KiTa-Betreuungsgebühren ab 01.09.2022
*) freitags bis 15.00 Uhr
KiTa-Betreuungsgebühren ab 01.08.2023
*) freitags bis 15.00 Uhr
KiTa-Betreuungsgebühren ab 01.08.2024
*) freitags bis 15.00 Uhr
Falls KiTa-Gebühren und/oder Verpflegungsentgelt finanziell überfordern |