Infektionsschutz-Regeln

Corona-Regeln

Corona:

Hier erfahren Sie, was in Bezug auf die Corona-Pandemie aktuell zu beachten ist.

 

„Ampel-System“ der Betreuungssituation in den gemeindlichen Kindertagesstätten

A = Regelbetrieb (grün)
• Keine Gruppentrennung 
• Öffnung bis 16.30 Uhr 
  B= eingeschränkter Regelbetrieb (gelb)
  • Keine Gruppentrennung 
  • Öffnung bis 15.00 Uhr 
   C = Pandemiebetrieb (rot)
   • Gruppentrennung 
   • Öffnung bis 15.00 Uhr 

 

Für die fünf Fuldataler Kindertagesstätten bedeutet dies ab 14.03.2022

KiTa Tanzplatz A (Regelbetrieb)
KiTa Weddel A (Regelbetrieb)
KiTa Simmershausen A (Regelbetrieb)
KiTa Rothwesten A (Regelbetrieb)
KiTa Wilhelmshausen A (Regelbetrieb)

 

(Letzte Aktualisierung vom 10.08.2022)

 

Masern:

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 ist die Masern-Impflicht in den Hintergrund geraten.

Durch das Masernschutzgesetz vom 01.03.2020 gibt es eine allgemeine Masernimpfpflicht für Kinder und Beschäftigte in sozialen Einrichtungen. Hierfür galt zunächst bis zum 31.12.2021 eine Übergangsfrist. Allerdings wurde die Frist im Dezember 2021 bis zum 31.07.2022 verlängert. Grund hierfür ist eine entsprechende Änderung des IfSG.

Bis Ende der Frist müssen sich schon länger beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig gegen Masern impfen lassen oder eine Masern-Immunität nachweisen. 

Auch Kinder benötigen eine Masernimpfung, spätestens beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule.

Kinder, die schon jetzt einen Kindergarten oder die Schule besuchen, mussten bis zum 31.12.2021 einen entsprechenden Impfnachweis nachreichen.