Betreuungsmodelle und Kosten / The different models of child care systems and expenses

 

Betreuungsmodule und-kosten der städt. Kitas finden Sie nachfolgend.

Kosten und Module für die nicht-städtischen Einrichtungen erfragen Sie bitte in der jeweiligen Einrichtung, bzw. sind auf der Seite  "Suche nach Einrichtungen/Kindertagesstätten" ersichtlich (Hinweis: U3 bedeutet Modul für unter 3jährige).

 

In der Kostenbeitragsordnung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Herborn sind die GKostenbeiträge festgeschrieben.

Die Kostenbeiträge für die Betreuung richten sich nach dem gewählten Modul. Bei Modulen mit Mittagsbetreuung entstehen zusätzliche Kosten für das Mittagessen in Höhe von 4,00 € / Essen.

Zur Zeit bieten die städtischen Kitas folgende Module an:

Die Kostenbeiträge für die Betreuung betragen nach folgenden Modulen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt:

Modul           

 

Stunden pro Tag

 

Zeiten

                                    

Stunden pro Woche

 

       Kostenbeitrag

 

        Mittagsbetreuung

 

bis 30

 

6

 

7:00 – 13:00

 

30

 

0,00 €

 

keine

 

bis 35

 

7

 

7:00 – 14:00

 

35

 

39,00 €zuzügl. Mittagessen

bis 40

 

8

 

7:00 – 15:00

 

40

 

75,00 €zuzügl. Mittagessen

über 40

 

9,5

 

7:00 – 16:30

(Fr. 7:00 – 15:30)

46,5

 

126,00 €zuzügl. Mittagessen
     
     
     
     
     

Die Kostenbeiträge für die Betreuung betragen nach folgenden Modulen für Kinder unter 3 Jahren

Modul 

 

Stunden pro Tag

 

 Zeiten

                                       

Stunden pro Woche

 

              Kostenbeitrag

 

        Mittagsbetreuung

 

bis 25

 

57:00 – 12:0025150,00 €keine

bis 30

 

67:00 – 13:0030200,00 €keine

bis 35

 

77:00 – 14:0035250,00 €zuzügl. Mittagessen

bis 40

 

87:00 – 15:0040275,00 €

ab 01.01.2026:
300,00 €
zuzügl. Mittagessen

über 40

 

9,5

 

 

7:00 – 16:30

(Fr. 7:00 – 15:30)

 

46,5300,00 €

ab 01.01.2026:
375,00 €
zuzügl. Mittagessen
      
      
      
      
      

Die Kostenbeitragsordnung zum 01.01.2025 sieht vor, dass die Versorgung der Kinder mit Frühstück und Getränken nicht mehr in den Betreuungsgebühren enthalten, sondern eine zusätzliche Verpflegungskostenpauschale zu zahlen ist. Diese Verpflegungspauschale beträgt derzeit 15,00 Euro monatlich pro Kind.