Gebühren und Satzungen

 

Gebühren

Für die Benutzung der städtischen Kindereinrichtungen werden Gebühren erhoben. Alles Wichtige zu unter anderem der Höhe der Gebühren, zur Gebührenabwicklung und -übernahme und zum Verfahren bei Nichtzahlung ist in der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm geregelt.

An dieser Stelle können Sie die Gebühren einsehen, die für die städtischen Kindereinrichtungen relevant sind.

 

Satzungen

Die Satzungen der Stadt Heusenstamm werden von den Stadtverordneten als Verwaltungsorgan - unter Beachtung der bundes-, landes- und europaweit geltenden Gesetze und Verordnungen - beschlossen (Selbstverwaltungsrecht). Mit den Satzungen regeln wir alle eigenen Angelegenheiten und nur auf den Ort bezogenene Verfahren. Sie können sich daher inhaltlich, aber auch in ihren finanziellen Auswirkungen, von anderen Kommunen unterscheiden. Die Satzungen gelten für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt verbindlich und begründen Rechte und Pflichten.

An dieser Stelle können Sie alle Satzungen einsehen, die für die städtischen Kindereinrichtungen relevant sind.