• Wenn Ihr Kind bereits einen Kita-Platz hat, können Sie Ihre Kontaktdaten selbstständig aktualisieren sowie Verwaltungsakte wie die Rückerstattung des Mittagessens bei Ausfallzeiten und Änderungen der Betreuungszeiten jederzeit unkompliziert digital auslösen. Sie erhalten die Gebührenbescheide digital.
  • Über das Onlinekonto bei WEBKita sind ihre Daten und Änderungswünsche der Betreuungszeiten immer zeitgleich in der Kita, die ihr Kind betreut und bei der Gemeindeverwaltung aktuell, sodass Missverständnisse und Fehler vermieden werden.

Wenn Ihr Kind noch keine Kita besucht, haben Sie mit der Registrierung die Möglichkeit, Ihr Kind für die Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen vorzumerken. Sie können Ihre Angaben zur Wunschkita, Ihre Kontaktdaten sowie die Angabe zum Bedarf an den Kita-Platz (Betreuungsdauer, Eintrittsdatum) jederzeit unkompliziert anpassen.

Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an unsere Kindertagesstätten-Verwaltung.

Ansprechpartnerinnen für die Kita-Verwaltung sind:

Ansprechpartner*in für alle fachlichen Fragen und Anliegen ist zunächst die Gruppenerzieherin ihres Kindes, die jeweilige Kita-Leiterin und übergreifend Frau Ment, die Sachgebietsleiterin Kinder und Jugend:

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung der Vormerkung.
  • Die Belegung für das neue Kita-Jahr erfolgt grundsätzlich im Februar / März eines Jahres für den Zeitraum von August bis Juli eines Jahres (= Kita-Jahr) in Kooperation der Kita-Verwaltung mit den Kita-Leitungen. Hierbei werden die Kriterien „Eintrittsdatum des Kindes“, „Alter des Kindes zum Eintrittszeitpunkt“, „Benötigte Betreuungszeit“, „Geschwisterkinder, die bereits betreut werden“, „Nachbarschaft zur Kita“ und „Wunsch-Kita“ berücksichtigt.
  • Nicht immer ist es möglich, alle Kriterien wunschgemäß zu erfüllen.
  • In der Regel werden Sie vor Ostern per Mail darüber informiert, dass ein Platzangebot vorliegt. Ab dann können Sie in Ihrem Elternkonto einsehen, in welcher Kita und zu welchem Eintrittsdatum ein Platz zur Verfügung steht.
  • Die Gemeinde Kaufungen nimmt darüber hinaus das gesamte Jahr Kinder auf, falls Plätze frei sind. Bei einer kurzfristigen Anmeldung erfolgt die Platzvergabe ausschließlich danach, in welcher Kita ein Platz zur Verfügung steht.

Nein, die Registrierung und alle weiteren Funktionen des Kita-Onlineportals sind für die Eltern kostenlos.

  • Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am Wohnort des Kindes. Der Betreuungsplatz für Kinder U3 kann auch über einen Platz in der Tagespflege abgedeckt werden. Somit ist das oberste Ziel der Gemeinde Kaufungen, allen Kaufunger Kindern Betreuung zu ermöglichen.
  • Wird das Kind bis spätestens Januar für das folgende Kita-Jahr angemeldet, bemüht sich die Gemeinde Kaufungen, weitere Kriterien zu berücksichtigen wie: „Eintrittsdatum des Kindes“, „Alter des Kindes zum Eintrittszeitpunkt“, „Benötigte Betreuungszeit“, „Geschwisterkinder, die bereits betreut werden“, „Nachbarschaft zur Kita“, „Wunsch-Kita der Eltern“ sowie „Weitere soziale Gründe“.
  • Bei kurzfristigen Anmeldungen wird geprüft, ob eine der Kaufunger Kitas Platzkapazitäten frei hat und ab wann ein Platzangebot gemacht werden kann.
  • Sollte absehbar sein, dass Ihr Kind schon im folgenden Kita-Jahr einen Krippenplatz brauchen wird, sollten Sie ihr Kind schon vor der Geburt im Januar vormerken und das Geburtsdatum später nachtragen.
  • Für alle anderen reicht eine Vormerkung nach der Geburt, denn der Anmeldezeitpunkt spielt keine Rolle bei der Platzvergabe.
  • Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Gemeinde Kaufungen ab.
  • Der Vertragsabschluss erfolgt über die Kita-Verwaltung und wird im Kita-Onlineportal der Gemeinde Kaufungen von der Verwaltung dokumentiert und bestätigt. Im Anschluss können Sie die Vertragsdokumente im Kita-Onlineportal einsehen.
  • Ja, Sie können Ihr Kind / Ihre Kinder auch für die Kitas der Gemeinde Kaufungen vormerken.
  • Allerdings kann die Gemeinde Kaufungen Kinder aus anderen Kommunen nur bei ausreichenden Platzkapazitäten berücksichtigen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wurden alle Plätze für die Kaufunger Kinder gebraucht.
  • Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen der Kita-Verwaltung persönlich, falls die aktuelle Adresse zwar nicht in Kaufungen ist, aber ein Zuzug zeitnah geplant ist.  
  • Mit dem Wegzug aus Kaufungen entfällt auch der Anspruch auf einen Kita-Platz bei der Gemeinde Kaufungen.
  • Sollte in der neuen Wohngemeinde nicht gleich ein Kita-Platz zur Verfügung stehen, sprechen Sie die Mitarbeiterinnen der Kita-Verwaltung an – eventuell kann eine Übergangsfrist ermöglicht werden.