Kostenübersicht

Allgemeines zu den Kostenbeiträgen:

-       Kostenbeiträge sind für volle Monate zu entrichten, bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen

-       Bei einer Betreuungszeit von über 6 Stunden ist das Mittagessen verpflichtend

-       Die Gebührenpflicht entsteht mit Aufnahme & erlischt nur durch Abmeldung/Ausschluss

-       Wird das Kind nicht abgemeldet, ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Tageseinrichtung fernbleibt

-       Sofern der Kostenbeitrag aufgrund finanzieller Engpässe nicht gezahlt werden kann, kann beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf ganze oder teilweise Übernahme des Kostenbeitrags gestellt werden

-       Kinderbetreuungskosten können i.d.R. steuerlich geltend gemacht & bei der Steuererklärung angeben werden

-       Rabatt bei geichzeitig betreuten Kindern einer Familie in selber Tageseinrichtung (Kindergarten oder Betreuung); 2. Kostenbeitrag 50%, ab dem 3. Kostenbeitrag kostenfrei; höchster zu zahlender Kostenbeitrag einmal in voller Höhe zu zahlen (Stand September 2023)

 

Sollte es Ihnen, aufgrund finanzieller Engpässe, nicht möglich sein den Kostenbeitrag zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit nach § 90 Abs. 2 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Betreuungsgebühren (ganz oder teilweise) zu stellen. Das Jugendamt entscheidet über diesen Antrag individuell. Sie, als Erziehungsbrechtigter, sind gegebenenfalls dazu verpflichtet solch einen Antrag zu stellen, um den Ausschluss Ihres Kindes von der weiteren Betreuung zu vermeiden.

Nähere Informationen sowie den Antrag finden auf den Seiten des Odenwaldkreises. Um direkt zu der entsprechenden Seite zu gelangen klicken Sie hier.


Bitte beachten Sie, dass reine Betreuungskosten bei Ihrer Steuererklärungen angeben können. Nähere Informationen hierzu, finden Sie auf der Seite des Landes Hessen oder klicken Sie hier.