3. Quereinstieg in den Erzieherberuf

Für Personen, die bereits Berufserfahrung in einem anderen Bereich gesammelt haben, bietet Hessen verschiedene Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Erzieherberuf.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bildungs- und Berufsvoraussetzungen: Quereinsteiger benötigen in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen höheren Bildungsabschluss (z.B. Bachelor) in einem verwandten oder auch fachfremden Bereich.
  • Pädagogische Erfahrung: Berufserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeiten im pädagogischen Bereich sind hilfreich und in vielen Fällen Voraussetzung.

Ausbildungsformen für Quereinsteiger

  • Berufsbegleitende Weiterbildung: Viele Einrichtungen bieten berufsbegleitende Programme an, in denen die Teilnehmer parallel zur Arbeit in einer Kindertagesstätte an Fortbildungsangeboten teilnehmen. Diese Weiterbildungen dauern in der Regel zwischen 18 und 24 Monaten.
  • Während dieser Zeit arbeiten die Quereinsteiger bereits in pädagogischen Funktionen (z.B. als Kinderpfleger) und sammeln praktische Erfahrungen, die für die Abschlussprüfung wichtig sind.

Staatliche Anerkennung und Finanzierung

  • Nach Abschluss der Weiterbildung und einer Abschlussprüfung können Quereinsteiger das Anerkennungspraktikum absolvieren und die staatliche Anerkennung als Erzieher beantragen.
  • Einige Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung, beispielsweise über die Agentur für Arbeit oder das Land Hessen, um die Weiterbildungskosten und den Lebensunterhalt während der Qualifizierung zu decken.

Diese Möglichkeit richtet sich vor allem an Menschen, die sich neu orientieren möchten und ihre Erfahrungen in die pädagogische Arbeit einbringen wollen.

Informationen Erzieherausbildung allgemein (Hessen)

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Video des Elisabethenstifts zum Quereinstieg