Sie sind auf der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung für Ihr Kind und geben vielleicht Ihr Kind zum ersten Mal in eine Betreuung. Sie haben einige Fragen zum Thema Kinderbetreuung und auch schon etwas von einer Kindertagesmutter oder einem Kindertagesvater gehört. Vielleicht könnte die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson genau das richtige sein!
Was spricht für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson:
• Mit der Kindertagespflegeperson haben die Kinder eine feste Bindungs- und Bezugsperson.
• Die Betreuung findet in einer kleinen, überschaubaren Kindergruppe von max. 5 Tageskindern in einer familienähnlichen Atmosphäre statt.
• In den meisten Fällen werden die Kinder im Zuhause der Kindertagespflegeperson, alternativ in angemieteten, kindgerechten Räumlichkeiten betreut.
• Die Kinder werden pädagogisch gefördert und in ihrer Entwicklung altersentsprechend unterstützt.
• Der Tagesablauf ist auf die Aktivitäts- und Ruhebedürfnisse der Kinder abgestimmt.
• Die Betreuungszeiten können individueller gestaltet werden, als in einer Kindertagesstätte.
• Die Kinder erhalten Alltagsbildung als Voraussetzung für die spätere schulische Bildung.
Die Kindertagespflegepersonen werden von der Stadt Kronberg im Taunus betreut, haben eine Grundqualifizierung abgeschlossen und nehmen an regelmäßigen Fortbildungsangeboten und Schulungen nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan teil.
Neben den Kindertagespflegepersonen gibt es in Kronberg im Taunus auch Kinderfrauen. Sie arbeiten im Haushalt der Familie und werden dort eingestellt.
In drei Mini-Videos beantworten erfahrene Kindertagespflegepersonen die Fragen der Kinder:
Wer kommt heute?, Was machen wir heute? und Was essen wir heute?
Dabei wird die Vielfalt der täglichen Arbeit in der Kindertagespflege veranschaulicht.
Bei der Auswahl einer Kindertagespflegeperson für Ihr Kind sind viele Faktoren entscheidend und von Anfang an zu berücksichtigen. Daher werden im Anmeldebogen bereits einige Kriterien zur Betreuung abgefragt:
• Wie können Sie die Kindertagespflegestelle erreichen (zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem Auto)
• Welche Betreuungszeiten (Wochentage / Zeiten) benötigen Sie für Ihr Kind?
• Hierbei ist wichtig, dass die Eingewöhnungszeit von mindestens 1 Monat mit einberechnet werden muss.
• Werden eventuell im Haushalt der Kindertagespflegeperson vorhandene Tiere von Ihnen akzeptiert?
• Bevorzugen Sie eine Kindertagespflegestelle, wo Ihr Kind mit anderen Kindern gleichzeitig betreut wird oder eine Individualbetreuung?
Weitere Wünsche, die wir nicht abfragen, über die Sie sich jedoch auch Gedanken machen sollten sind: Garten ja oder nein, Spielen in der Natur, Mittagsessen vegtarisch oder Mischkost, selbstgekocht usw.
Wenn Sie alle Ihre Faktoren und Wünsche herausgearbeitet und für sich festgelegt haben, kann es dennoch vorkommen, dass von der Kindertagespflegeperson nicht all Ihre Kriterien erfüllt werden können. Deshalb ist es wichtig im Kontakt mit der Kindertagespflegeperson, nach Ihren wesentlichen Wünschen zu schauen. Aufgrund der begrenzten Betreuungsplätze kann es auch vorkommen, dass wir Ihnen zum gewünschten Zeitraum nur eine Kindertagespflegeperson anbieten können, so dass auch in diesem Fall, die wichtigsten Faktoren passen sollten.
Wir haben dazu ein ausführliches Informationsblatt erstellt, dass Sie untenstehend als Download-Dokument abrufen können. Gerne können Sie zur weiteren Beratung einen Termin mit uns ausmachen oder uns telefonisch kontaktieren.
Den Erfassungsbogen zur Vermittlung von Kindertagespflegestellen finden Sie untenstehend als Download-Dokument.
Bitte reichen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein. Entweder per Email an kindundfamilie@kronberg.de oder postalisch an das Fachreferat Kinder & Jugend, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf und vermitteln Ihnen passende Kindertagespflegepersonen, bei denen noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Sollten sie keine Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen von uns erhalten, gibt es aktuell keine freien Plätze bei den Kindertagespflegepersonen die zu Ihren Vorgaben passen oder alle Kindertagespflegeplätze in Kronberg im Taunus sind bereits belegt. Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
Die Frage, wie lange ein Kind zur Eingewöhnung in seine neue Umgebung und die Kindertagespflegeperson benötigt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Im kontinuierlichen Austausch mit unseren Kindertagespflegepersonen hat sich herausgestellt, dass die Eingewöhnungszeit bei den meisten Kindern länger dauert, als noch vor ein paar Jahren.
Sie sollten mindestens vier Wochen einkalkulieren, damit Sie mit beruhigtem Gefühl auf die Arbeit gehen können. Das Kind gibt die Zeit vor, die es zur Eingewöhnug benötigt. Ein wichtiger Aspekt, ob sich Ihr Kind von Ihnen trennen kann, hängt auch von Ihrer Einstellung, Ihrer Sicherheit und Ihrem Vertrauen zu der Betreuungsperson ab. Ihr Kind beobachtet die von Ihnen ausgehenden Signale genau!
Viele Kindertagespflegepersonen haben jahrelange Erfahrung und durch Fortbildungen neue pädagogische Ansätze erlangt, um Ihnen als Eltern viel Unterstützung geben zu können. Im persönlichen Gespräch wird Ihnen die Kindertagespflegeperson ihr Konzept erläutern. Wichtig dabei ist, die Vorgehensweise mit zu unterstützen und Absprachen einzuhalten.
Zur Eingewöhnung haben wir noch ein etwas ausführlicheres Informationsblatt zusammengestellt, dass Sie untenstehend als Download-Dokument abrufen können.
Die Betreuungskosten für einen Kindertagespflegeplatz ergeben sich aus einem Kostenbeitrag der an den Hochtaunuskreis zu entrichten ist und einem Kostenbeitrag der von der jeweiligen Kindertagespflegeperson erhoben wird.
Die Höhe des Kostenbeitrags an den Hochtaunuskreis ist in der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen (Kindertagespflegesatzung) geregelt, die untenstehend als Download-Dokument hinterlegt ist. Eine Kostenübersicht nach wöchentlichen Betreuungsstunden finden Sie in der Anlage 1 am Ende des Dokuments.
Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die in Kindertagespflege betreut werden, wird ab dem Monat nach dem 3. Geburtstag für bis zu 6 Stunden Betreuungszeit am Tag kein Kostenbeitrag erhoben. Findet die Betreuung in Kindertagespflege ergänzend zur Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte statt, wird für die Betreuung in Kindertagespflege ein Kostenbeitrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Wochenstundenzahl erhoben.
Die Höhe des Kostenbeitrags der Kindertagespflegeperson richtet sich nach den von ihr individuell angebotenen Leistungen (z. B. Mittagessen, Bastelpauschale oder sonstige Einzelleistungen). Diese werden von der Kindertagespflegeperson selbst festgelegt und sind im Betreuungsvertrag festgeschrieben.
Eltern können sich bei Ihrem Arbeitgeber über Zuschüsse zur Kinderbetreuung erkundigen. Denn diese sind meist interessiert daran, gute Arbeitskräfte zu halten, sich für sie einzusetzen und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Der Arbeitgeber kann seine Angestellten dabei unterstützen, indem er die Kinderbetreuugskosten übernimmt oder zumindest Zuschüsse zur Kinderbetreuung zahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber für diese Leistung Steuern und Sozialabgaben entrichten. Der Arbeitgeber kann die Ausgaben zudem Gewinn mindernd als Betriebsausgaben absetzen.
Der Arbeitgeberzuschuss stellt eine freiwillige soziale Leistung dar und bietet für Angestellte mit Kindern einen hilfreichen und guten Anreiz dafür, wieder in ihren Job zurückzukehren und auch längerfristig bei diesem familienfreundlichen Arbeitgeber zu bleiben. Eltern sollten sich daher nicht scheuen, bei ihrem Arbeitgeber nachzufragen.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können für die Dauer des Leistungsbezugs vom Betreuungskostenbeitrag sowie vom Verpflegungsentgelt befreit werden. Hierzu muss ein entsprechender Antrag beim Hochtaunuskreis gestellt werden.
Entsprechende Informationen und Anträge finden Sie hier:
• Übernahme von Kinderbetreuungsgebühren
• Übernahme von Verpflegungsentgelten (Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigen, können Sie sich gerne an die Kolleginnen des Fachreferat Kinder & Jugend der Stadt Kronberg im Taunus wenden.