Wir suchen neue Kindertagespflegepersonen!

Die Kindertagespflege Kronberg im Taunus sucht neue Kindertagespflegepersonen zur stetigen Erweiterung von Qualität in der Bildung und Betreuung von Kindern von 0‑3 Jahren oder im Grundschulalter

Möchten Sie beruflich neue Wege gehen und haben Freude am Umgang mit Kindern? Dann bewerben Sie sich bei uns! Sie werden von uns begleitet und beraten. 

Als Kindertagespflegeperson betreuen Sie bis zu 5 Kinder und sind selbstständig tätig. Dabei leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Betreuung findet entweder in Ihrem Haushalt oder in von Ihnen angemieteten Räumen in Kronberg im Taunus statt. 

Der Werbefilm des Hessischen Kindertagespflegebüros bietet Ihnen einen authentischen Einblick in den Alltag der Kindertagespflege in Hessen. 
In drei Mini-Videos beantworten erfahrene Kindertagespflegepersonen die Fragen der Kinder: 
Wer kommt heute?Was machen wir heute? und Was essen wir heute?
Dabei wird die Vielfalt der täglichen Arbeit in der Kindertagespflege veranschaulicht.

Als Besonderheit bietet die Stadt Kronberg im Taunus für die Kronberger Kindertagespflegepersonen eine Kindertagespflegevertretung an. Diese Kindertagesmutter vertritt die Kindertagespflegepersonen bei Urlaub oder Krankheit, um die Kinderbetreuung für die Eltern weiterhin sicherzustellen.

Grundqualifizierung

Die Grundqualifizierung für neue Kindertagespflegepersonen bietet der Hochtaunuskreis an. Der vom Land Hessen geförderte Kurs wird mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten in Präsenz (alternativ digital) im Hochtaunuskreis für die Teilnehmer kostenfrei angeboten. Die Seminare finden im ersten Teil tätigkeitsvorbereitend wöchentlich und an Samstagen ganztägig statt. Dazu kommen Selbstlerneinheiten, die Zusammenarbeit mit der Lerngruppe und ein 40‑stündiges Praktikum jeweils in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung sowie ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Nach erfolgreichem Abschluss kann eine Tätigkeit in der Kindertagespflege aufgenommen werden. Der zweite Teil findet tätigkeitsbegleitend zeitnah nach dem ersten Kurs monatlich ein- bis zweimal an den gleichen Tagen statt.

Die Inhalte sind an den Bildungs- und Erziehungsplan Hessen angelehnt und in folgende Themenkomplexe aufgeteilt:
• die Einführung in die Kindertagespflege
• die Frühpädagogik
• die Kindertagespflegestelle
• Praktikum und Reflexion

Die nächste tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung im Hochtaunuskreis startet im November 2025. 
Interessierte können sich entweder an den Hochtaunuskreis, Frau Dilfer (Telefon 06172 999 5124, kindertagespflege@hochtaunuskreis.de) oder direkt an das Kindertagespflegeprojekt der Stadt Kronberg im Taunus, Frau Boedicker (Telefon 06173 703 1321, kindundfamilie@kronberg.de) wenden.

Für Personen, die bereits eine pädagogische Ausbildung haben, gibt es auch die Möglichkeit an einem verkürzten Grundqualifizierungskurs teilzunehmen. Veranstaltet wird dieser Kurs von der VHS Frankfurt in Kooperation mit dem Hessischen Kindertagespflegebüro.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildung

Damit die Kindertagespflegepersonen stetig die neusten Erkenntnisse aus den pädagogischen Bereichen erfahren, müssen sie regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) teilnehmen. Hier sind dem Hochtaunuskreis gegenüber jährlich 20 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. 

Die Stadt Kronberg bietet hierfür regelmäßige kostenfreie Fortbildungsmöglichkeiten in Kooperartion mit der VHS an. Die BEP-Schulungen finden in Kooperation mit dem Hochtaunuskreis statt. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie in unserem Artikel Fortbildungen & Veranstaltungen
Weitere interessante pädagogische Fortbildungen von anderen Anbietern, dürfen auch gerne besucht werden. Die Kosten dafür können, nach vorheriger Absprache und Themenüberprüfung, von der Kindertagespflege der Stadt Kronberg im Taunus übernommen werden.

Verdienstmöglichkeiten

Grundsätzlich sind Sie als Kindertagespflegeperson selbstständig tätig. Für Ihre Arbeit erhalten Sie angemessene Sach- und Förderungsleistungen sowie die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge vom Jugendamt des Hochtaunuskreises. Für die Teilnahme an Schulungen nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) wird als Anerkennung der Förderleistung eine gesonderte Zuwendung ausgezahlt. Die gültigen Leistungssätze ergeben sich aus der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen (Kindertagespflegesatzung), die untenstehend als Download-Dokument hinterlegt ist. Zudem können Sie weitere Kostenbeiträge von den Eltern anfordern. Die Höhe richtet sich nach den von Ihnen individuell angebotenen Leistungen (Mittagessen, Bastelmaterialien usw.) und wird von Ihnen im Betreuungsvertrag festgelegt.

Haben Sie Interesse oder weitere Fragen, kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer 06173 703 1321 oder per Email an kindundfamilie@kronberg.de. 
Wir beraten Sie gerne.

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