Platzangebote und Platzvergabe

Wer erteilt Platzangebote und nach welchen Kriterien?

Platzangebote für freie Betreuungsplätze werden durch die Kitaleitungen der jeweiligen Einrichtung versendet.
Welche Kinder ein Platzangebot erhalten, entscheiden die Kitaleitungen anhand der allgemeinen, trägerspezifischen sowie bestimmten gesetzlichen Aufnahmekriterien. Das Anmeldedatum spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle.

Bei der Stadt Kronberg im Taunus sind die Aufnahmekriterien in der Kindertageseinrichtungssatzung unter § 5 wie folgt festgelegt:

• Bei der Aufnahme und Verteilung der Kinder wird in der Regel das ältere Kind vor dem jüngeren Kind berücksichtigt.
• Bevorzugt aufgenommen werden zunächst Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen der Förderung und Betreuung bedürfen oder 
 deren Personensorgeberechtigte alleinerziehend sind.
• Danach werden bevorzugt die Kinder berufstätiger und in beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung befindlicher Personensorgeberechtigter aufgenommen, die 
 aus diesem Grund auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind.
• Es ist angestrebt, Geschwisterkinder in derselben Kindertagesstätte betreuen zu lassen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Sollten Sie berufstätig sein oder sich noch in der Ausbildung befinden, reichen Sie bitte bis zum 01. Februar des gewünschten Aufnahmejahres per Mail oder postalisch, bei den Einrichtungen, bei denen Sie Ihr Kind vorgemerkt haben, Ihre Arbeitgeberbescheinigungen ein, damit diese bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Eine Vorlage für eine Arbeitgeberbescheinigung finden Sie untenstehend als Downloaddokument.

Wann werden Platzangebote versendet?

Alle Kronberger Einrichtungen werten zum Stichtag 2. Februar Ihre Wartelisten zur Platzvermittlung für das neue Kindergartenjahr (Beginn ist immer der 01. August jeden Jahres) aus. Die Platzangebote werden ab dem 01. März an die Eltern versendet. 
Bis alle Eltern Ihre Rückmeldung gegeben haben und die Plätze zum Sommer final vergeben sind, dauert es jedoch etwas. Daher kann der Platzvergabeprozess sich noch über den März hinaus, bis zum Beginn der Sommerferien hinziehen.

Unterjährig können ebenfalls kurzfristig Zusagen erfolgen, wenn in den jeweiligen Einrichtungen noch Plätze frei sind bzw. durch Wegzug oder andere Situationen freie Plätze in den Einrichtungen entstehen.

Wie werden die Platzangebote versendet?

Die Platzvermittlung erfolgt bei allen Einrichtungen, für die man Vormerkungen im KroKi Kita-Portal erfassen kann, über dieses Portal:

• Registrierte Eltern erhalten eine E-Mail, wenn ein Platzangebot in KroKi für Sie eingeht. Sie können dieses dann online in Ihrem Benutzerkonto einsehen und
• beantworten.
• Wenn Sie eine analoge Vormerkung über das Fachreferat Kinder & Jugend im KroKi Kita-Portal getätigt haben, wird Ihnen das Platzangebot von der
• Einrichtung schriftlich zugesendet.

Bei den privaten Trägern, wie dem Montessori Kinderhaus und der Kronberger Zwergenvilla, können Sie sich nach dem Anmeldeverfahren direkt an die Einrichtung wenden.
Diese nimmt Kontakt mit Ihnen auf, wenn ein freier Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht.

Wie lange sind die Platzangebote gültig? Bis wann muss eine Rückmeldung erfolgen?

Ein Platzangebot ist ab dem Versand 14 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit zu- oder abzusagen.
Sollten Sie sich innerhalb dieser Frist nicht melden, erlischt das Platzangebot.
Ihre Vormerkung bei dieser, und allen weiteren Einrichtungen, bleibt jedoch bestehen, sodass Sie noch weitere Platzangebote erhalten können.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie im KroKi Kita-Portal ein Platzangebot von einer Einrichtung erhalten haben, kann Ihnen keine weitere Einrichtung einen Platz anbieten, bis Sie diesen Platz zu- oder abgesagt haben. Wurde das Platzangebot abgelehnt, können Ihnen auch andere Einrichtungen wieder ein Platzangebot zusenden.

Was muss ich beachten, wenn mein Kind gleichzeitig über das KroKi Kita-Portal und bei einem privaten Träger vorgemerkt ist?

Sie können Ihr Kind natürlich sowohl bei den privaten Einrichtungen, als auch über das KroKi Kita-Portal bei allen anderen Einrichtungen für einen Betreuungsplatz vormerken. Jedoch erfolgt beim Platzvergabeprozess keine Abstimmung der Einrichtungen innerhalb und außerhalb des KroKi Kita-Portals, wenn Plätze vergeben wurden.

Wenn ein Betreuungsvertrag über das KroKi Kita-Portal geschlossen wird, werden automatisiert alle weiteren Vormerkungen Ihres Kindes für diese Betreuungsart (Krippe, Kindergarten oder Hort) in Ihrem Benutzerkonto deaktiviert. So ist für die anderen Einrichtungen, bei denen Sie eine Vormerkung in KroKi erfasst haben, direkt ersichtlich, dass Ihr Kind keinen Platz mehr benötigt.

Wenn Sie Ihr Kind gleichzeitig auch außerhalb des KroKi Kita-Portals bei den privaten Einrichtungen Montessori Kinderhaus oder Kronberger Zwergenvilla für einen Betreuungsplatz vorgemerkt haben, müssen Sie dieser Einrichtung gesondert mitteilen, dass Ihr Kind von der Vormerkliste genommen werden soll. 

Sollten Sie einen Platz in einer der privaten Einrichtungen erhalten haben, sollten Sie ebenfalls Ihre Vormerkungen bei den Einrichtungen im KroKi Kita-Portal löschen. Ansonsten bleiben diese weiterhin aktiv.

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