Anmeldung von auswärtig gemeldeten Familien

Grundsätzlich können Kinderbetreuungsplätze nur an Familien mit 1. Wohnsitz Kronberg im Taunus vermittelt werden.

Das bedeutet, dass der Wohnsitz beider Elternteile, bei Alleinerziehenden der 1. Wohnsitz des alleinerziehenden Elternteils, Kronberg im Taunus sein muss.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen

• Bei den zwei privaten Kindertageseinrichtungen Montessori Kinderhaus und Kronberger Zwergenvilla können sich auch Familien mit Wohnsitz außerhalb von
• Kronberg im Taunus anmelden. Die Anmeldung selbst erfolgt jedoch nicht über das Kita-Portal KroKi, sondern direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

• Beim Waldkindergarten Kronberger Wurzelkinder e.V. können sich, aufgrund des besonderen Betreuungskonzeptes, auch Eltern mit Wohnsitz außerhalb von
• Kronberg im Taunus anmelden.

Bei allen 3 Einrichtungen werden Kronberger Kinder bei der Vergabe der Plätze jedoch bevorzugt berücksichtigt.

Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb von Kronberg im Taunus, ziehen jedoch demnächst zu?

Wenn Sie demnächst nach Kronberg umziehen werden, benötigen wir bei der Anmeldung eine Erklärung an Eides statt, dass Sie zum Betreuungsstart nach Kronberg umziehen werden. Eine Vorlage hierzu können Sie unter diesem Artikel herunterladen.

Bitte senden Sie die Erklärung ausgefüllt und unterschrieben per Mail an jede Einrichtung, für die Sie eine Vormerkung erfasst haben. Die Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtungen sind unter Betreuungsangebot bei der jeweiligen Einrichtung hinterlegt.

Wenn ein Betreuungsvertrag zustande kommt, muss bei der Vertragsunterzeichnung eine aktuelle Meldebescheinigung bei der Einrichtungsleitung vorgelegt werden.

Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, behalten wir uns vor, die Anmeldung abzulehnen bzw. den Betreuungsvertrag nicht zu stande kommen zu lassen.

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