Ja, eine erneute Vormerkung für die Folgebetreuung in das nächst höhere Segment Kindergarten (Ü3/ab drei Jahren) ist immer erforderlich.
Bitte denken Sie also daran, dass bei Krippen-/U3-Vormerkungen auch eine Folgebetreuung im Kindergarten benötigt wird und daher eine Kindergarten-Vormerkung (ab drei Jahren) extra zu erstellen ist - und zwar unabhängig davon, ob Ihr Kind in derselben Kita weiter betreut werden soll. Dies betrifft sowohl die Krippe als auch die U3-Betreuung in einer altersgemischten Gruppe.
Sollten Sie einen Wechselwunsch betreffend die Betreuungseinrichtung haben (zum Beispiel wegen Umzuges innerhalb von Künzell), so können Sie nach Dokumentation des Vertragsschlusses über das System im Kita-Portal Künzell neu vormerken. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall immer, regelmäßig den Stand Ihrer Vormerkung/en zu prüfen, spätestens jedoch nach Dokumentation des Vertragsschlusses, wenn ein Wechselwunsch bestehen sollte.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Ihr Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in derselben Einrichtung hat, in der es eventuell bereits als U3-Kind betreut wurde. Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der Kindertageseinrichtung erreicht ist, können Aufnahmen im Segment Kindergarten bzw. Wechsel von der Krippe in den Kindergarten erst nach dem Freiwerden von Plätzen erfolgen.