Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die städtische Kindertagesstätten-Verwaltung.
Ansprechpartner ist Herr Markus Langhans (Tel.: 05676-989898, E-Mail: markus.langhans@stadt-liebenau.de)

Nein, Sie verschlechtern damit die Chance auf ein Platzangebot!
Das System und die Einrichtungen können dann nicht mehr die für Ihr Kind gültige Vormerkung zuordnen.

Die Vormerkung Ihres Kindes für ein Betreuungsangebot wird auf einer Liste festgehalten, die sog. Vormerkliste. Auf Grundlage dieser Vormerkliste werden die Platzangebote ausgesprochen.

Sobald ein Platzangebot für Ihr Kind vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail informiert. Sie können das Platzangebot dann in Ihrem Elternkonto einsehen.

Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Kita-Verwaltung wenden.

Sie können Ihr Kind / Ihre Kinder in allen Kitas der Stadt Liebenau vormerken. Denken Sie aber bitte daran, dass die Auswahl so gestaltet werden sollte, dass Sie ein Platzangebot auch immer annehmen können.

Nein, die Vormerkung ist erst nach der Geburt möglich. Für die Kita Plätze - also die Betreuung für Kinder über 3 Jahren - erst mit Vollendung des ersten Lebensjahres.

Ja, Sie können Ihr Kind / Ihre Kinder auch für die Kitas in Liebenau vormerken.

Allerdings können wir Kinder aus anderen Kommunen nur bei ausreichenden Platzkapazitäten berücksichtigen.

In beiden Einrichtungen gelten die folgenden Betreuungszeiten:

 

Montag - Freitag:

 

  • 07:00 bis 07:30 Uhr (Frühbetreuung)
  • 07:30 bis 13:30 Uhr (Regelbetreuung für Ü3 Kinder)
  • 07:30 bis 12:30 Uhr (Regelbetreuung für U3 Kinder)
  • 13:30 bis 16:00 Uhr (Nachmittagsbetreuung für Ü3 Kinder)
  • 12:30 bis 16:00 Uhr (Nachmittagsbetreuung für U3 Kinder)