Datenschutz

Personenbezogene Daten werden bei der Nutzung des Dienstes nach den Bestimmungen datenschutzrechtlicher Vorschriften verarbeitet und genutzt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind das Teledienstegesetz (TDG) sowie das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Soweit personenbezogene Daten im Rahmen von Fachanwendungen städtischer Ämter und Betriebe erhoben, verarbeitet und genutzt werden, gelten die jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen (z.B. Hessisches Meldegesetz, Sozialgesetzbuch, Ausländergesetz) und / oder das Hessische Datenschutzgesetz. Übermittelte personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die Nutzung des jeweiligen Dienstes  der Gemeinde Liederbach am Taunus erforderlich ist.


Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogenen Daten außerhalb des Dienstes erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung der in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Aufgaben erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe der Daten an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht. Zu beachten ist, dass die Übermittlung von Informationen im Internet nicht völlig sicher ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte die übermittelten Daten abfangen oder verändern. Von daher sollte in Angelegenheiten, die besonderer Vertraulichkeit unterliegen, auf andere Arten der Übermittlung zurückgegriffen werden.

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