Eine Ermäßigung für Geschwister ist möglich, wenn gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ein Betreuungsangebot in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises besuchen und wenn die Familie nicht mehr als 65.000 Euro brutto im Jahr verdient.
Für die Ermäßigung ist ein formloser Antrag nötig, der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ist beizufügen.