Masernschutz

Impfausweis_Klein

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass ab dem 01.03.2020 nur noch Kinder mit bestehendem Masernimpfschutz in Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, aufgenommen werden dürfen.

 

Daher müssen wir vor der Aufnahme in die Schulkindbetreuung den Impfstatus Ihres Kindes abfragen und können es erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises aufnehmen.

 

Bitte lassen Sie uns diesen zeitnahe über den gesicherten Link den eingescannten Impfausweis (Deckblatt mit Namen und Seite mit dem Masern-Impfnachweis) oder ein ärztliches Attest über den aktuellen Impfschutz zukommen.  

 

Um den Nachweis (als PDF- oder JPG-Bilddatei) hochzuladen, melden Sie sich bitte mit folgendem Kennwort an: aX28dUc!

 

Wichtig: Vor dem Upload des Nachweises müssen Sie die Datei zwingend wie folgt benennen:

Nachname_Vorname_Geburtsdatum (des Kindes, Beispiel: Muster_Max_01.01.2014.pdf)

 

Dateien ohne entsprechende Benennung können nicht zugeordnet werden und gelten als nicht erbracht. Bitte laden Sie nur eine Datei je Kind hoch.

 

Alternativ können Sie uns Kopien auf dem Postweg zukommen lassen. Von persönlichen Vorsprachen im Landratsamt oder der Betreuungseinrichtung bitten wir abzusehen.