Ermäßigung für Geschwister

Geschwisterkinderermäßigung 

Unter bestimmten Umständen gibt es eine Ermäßigung für Geschwister: Nehmen mehrere Kinder einer Familie an der Betreuung an einer Schule des Main-Taunus-Kreises teil, wird die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind um die Hälfte ermäßigt, wenn die Summe der positiven Bruttofamilienjahreseinkünfte 65.000 € nicht übersteigt. Näheres regelt der Kreisausschuss in der Härtefallrichtli­nie.

Für die Ermäßigung ist ein formloser Antrag nötig.

Dabei muss der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres beigefügt werden, um das Einkommen zu belegen.