Rahmenkonzept

 

 

Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis

 

  

Amt für Jugend, Schulen und Kultur

27. Mai 2019

 

 

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

1.Träger: Ziele und Rahmenbedingungen

1.1.   Ziele

1.2.   Maßnahmen

  1. Struktureller und organisatorischer Rahmen

2.1.   Grundlage für Ganztagsangebote

2.1.1.   Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen

2.1.2.   Gesamtverantwortung für die Organisation

2.1.3.   Zeit und Unterrichtsrahmen

2.1.4.   Umsetzung des Ganztagsangebotes

2.1.5.   Räumliche Voraussetzungen

  1. Finanzierung

3.1.   Baumaßnahmen

3.2.   Ganztagsprogramm des Landes Hessen

3.2.1.   Grundschulen in den Ganztagsprofilen 1, 2 und 3 und Pakt-Schulen

3.2.2.   Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ mit Betreuung in Trägerschaft des Kreises

3.2.3.   Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ mit Betreuung in Trägerschaft der Kommunen

3.3.   Schulkindbetreuungen

3.3.1.   Schulkindbetreuungen in Trägerschaft des Kreises

3.3.2.   Schulkindbetreuungen in Trägerschaft der Kommunen

  1. Personal
  2. Inkrafttreten

Anlage

 

 

 

Allgemeines

 

Das Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis stellt die verbindlichen organisatorischen, strukturellen und pädagogischen Grundlagen für die ganztägig arbeitenden Schulen und die Arbeit in den Betreuungseinrichtungen des Kreises dar. Es bietet einen Orientierungsrahmen und Unterstützung für Eltern, Schulen, Kommunen, Schulkindbetreuungen sowie für weitere Kooperationspartner und Interessierte.

Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen unterstützt der Main- Taunus-Kreis Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Förderung von Kindern. Dies erfolgt durch den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten als auch durch die Zusammenarbeit mit dem Land Hessen, den Schulen, Eltern und Kommunen bei der Schaffung von Ganztagsangeboten.

Mit der Ausweitung von Ganztagsangeboten und den Möglichkeiten zur individuellen Förderung trägt der Main-Taunus-Kreis zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Er setzt sich dafür ein, dass kreisweit gute, am Bedarf ausgerichtete Angebote für die Verzahnung von Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen geschaffen werden.

Im Dezember 2018 hat der Kreistag dazu die „Eckpunkte zur Neukonzeption der Betreuungsangebote an den Grundschulen im Main-Taunus-Kreis“ beschlossen. Diese Eckpunkte wurden in das nun vorliegende neue „Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis“ eingearbeitet.

Das Konzept hat den Anspruch, die drei Hauptkomponenten Erziehung, Bildung und Betreuung zusammen zu führen. Diese sollen unter einem Dach gemeinsam koordiniert werden.

 

1.Träger: Ziele und Rahmenbedingungen

 

Der Main-Taunus-Kreis ist äußerer Schulträger aller staatlichen Schulen im Kreis und derzeit Träger von elf Schulkindbetreuungen an Grundschulen. Die Übernahme weiterer kommunaler Trägerschaften der Betreuung ist in Planung und erfolgt einvernehmlich mit der jeweiligen Kommune. Die Schulen werden dabei mit in den pädagogischen Planungsprozess einbezogen.

 

1.1.  Ziele

Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Veränderungen hat sich der Main-Taunus-Kreis folgende Ziele für eine gemeinsame Grundlage gesetzt:

  1. Das Kernziel ist es, Erziehung, Bildung und Betreuung unter einem Dach und unter einer Leitung zu vereinen.
  2. In diesem Zuge wird die Übernahme von Trägerschaften für die Schulkindbetreuungen durch den Main-Taunus-Kreis angestrebt.
  3. Eine bedarfsorientierte Betreuungsquote bis zu 100 % soll in den kommenden Jahren erfüllt werden.
  4. Die Teilnahme an der Betreuung und am Ganztagsangebot unterliegt dem Prinzip der Freiwilligkeit.
  5. Für alle Schulen, die am Ganztagsprogramm des Landes Hessen am „Pakt  für den Nachmittag“1 teilnehmen, soll die Beitragsfreiheit für die Eltern in allen vier Grundschuljahrgängen bedarfsorientiert bis 14:00 Uhr realisiert werden.
  6. Die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommune, Schule, Eltern und Staatlichem Schulamt soll gestärkt und gefördert werden.

  

1.2.  Maßnahmen

Zur Umsetzung dieser Ziele sind Rahmenbedingungen und Maßnahmen durch  den Main-Taunus-Kreis festgelegt:

  1. Den Rahmen und die Grundlage für das Kernziel einer engen Verzahnung  von Schule und Betreuung bildet der „Pakt für den Nachmittag“. Die Grundschulen und alle beteiligten Akteure werden auf ihrem Weg in den

„Pakt für den Nachmittag“ vom Main-Taunus-Kreis und dem Staatlichen Schulamt fachlich unterstützt und begleitet.

  1. Durch die Beitragsfreiheit an Pakt-Schulen bis 14:00 Uhr wird eine wichtige Voraussetzung für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit geschaffen. Die finanzielle Umsetzung erfolgt mit den Mitteln aus dem Landesprogramm und zusätzlich durch Zuwendungen des Kreises (siehe 3. Finanzierung).
  2. Durch die Bündelung von Betreuung unter der Trägerschaft des Main- Taunus-Kreises und Schule werden gemeinsame Standards festgelegt, enge Kooperationen geschlossen und Prozesse digitalisiert. Um angemessene Übergangszeiten und Abstimmungsfragen zu vereinbaren, wie z.B. die Klärung der bisher von den Kommunen vorgehaltenen Räumlichkeiten und mögliche Personalübernahmen, wird der Kreis mit allen Kommunen in den Dialog treten.

 

1 Im Folgenden abgekürzt mit Pakt-Schule.

2 Die Eingangsstufen E1, E2 gelten als ein Jahrgang.

 

2.  Struktureller und organisatorischer Rahmen

 

2.1.  Grundlage für Ganztagsangebote

2.1.1.   Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen

Im Jahr 2016 hat der Main-Taunus-Kreis mit dem Land Hessen die Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Paktes mit dem Ziel eines verlässlichen und bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes abgeschlossen. Das Land Hessen und der Main-Taunus-Kreis als äußerer Schulträger gestalten gemeinsam mit den Jugendhilfeträgern ein integriertes Kooperationsmodell mit Bildungs- und Betreuungszeiten von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

 

2.1.2.   Gesamtverantwortung für die Organisation

Die Gesamtverantwortung für die Organisation von Schulen mit Ganztagsangeboten liegt nach dem Hessischen Schulgesetz bei der Schulleitung. Die Schulleitung koordiniert das Ganztagsangebot unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Regelungen des Landes Hessen aus. Für die Erstellung des schulpädagogischen Konzeptes und für die Erarbeitung eines verzahnten Angebotes mit der Betreuung arbeitet die Schule mit dem Staatlichen Schulamt und dem Kreis oder der jeweiligen Standortkommune zusammen (vgl. Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz).

 

 2.1.3.   Zeit und Unterrichtsrahmen

Die Schulkindbetreuung öffnet bedarfsorientiert ab 07.00 Uhr beziehungsweise 7.30 Uhr und endet je nach Einrichtung um 16.00 Uhr, 17.00 Uhr oder 18.00  Uhr. Der schulische Zeit- und Unterrichtsrahmen ist je nach Schule und Schulkonzept beziehungsweise ganztägigem Angebot individuell gestaltet und durch das Staatliche Schulamt geregelt.

 

 2.1.4.   Umsetzung des Ganztagsangebotes

Für die organisatorische Umsetzung des Ganztagsangebotes arbeitet die Schule mit Betreuungskräften des Main-Taunus-Kreises sowie mit einem Rechtsträger zusammen. Der Rechtsträger übernimmt in einer Vereinbarung mit dem Kreis die ihm übertragenen Aufgaben.

 

2.1.5.   Räumliche Voraussetzungen

Der Main-Taunus-Kreis als äußerer Schulträger sowie als Träger eigener Schulkindbetreuungen stellt die räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Bei ganztägig arbeitenden Schulen sind die Räume der Schule mit zu nutzen. Dies geschieht in Absprache mit der Schulleitung und unter Beachtung des Raumprogrammes für die Grundschule. Die zur Verfügung gestellten Räume für die Schulkindbetreuung werden flexibel genutzt. Multifunktionale Raumkonzepte sind zu bevorzugen. Die Räume sollen den Kindern die Möglichkeit bieten, sich altersentsprechend und interessenorientiert zu entwickeln. Neben den Lern- und Spielräumen ist darauf zu achten, dass es genügend Raum für Rückzugs- aber auch Bewegungsmöglichkeiten gibt. Die Auswahl an Materialien wird altersentsprechend ausgesucht und bereitgestellt.

Spielmöglichkeiten auf dem Schulgelände und der Turnhalle werden mit der Schulleitung koordiniert. Eine gemeinsame Absprache muss individuell gefunden werden, sodass der Schul- sowie der Betreuungsalltag gut gestaltet werden  kann.

 

3.  Finanzierung

 

3.1.  Baumaßnahmen

Soweit zum Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft integrierende bauliche Maßnahmen durch den Kreis erforderlich sind, wird eine Verwaltungsvereinbarung mit der jeweiligen Kommune zur Trägerschaftsübernahme beschlossen.

  

3.2.  Ganztagsprogramm des Landes Hessen

3.2.1.   Grundschulen in den Ganztagsprofilen 1, 2 und 3 und Pakt-Schulen

Der Main-Taunus-Kreis fördert durch das Land Hessen anerkannte Grundschulen mit  Ganztagsangebot  durch  einen  jährlichen  Ganztagszuschuss  in  Höhe  von

20.000 € pro Haushaltsjahr. 

Der Ganztagszuschuss wird zweckgebunden für ungedeckte Kosten, die durch  das Ganztagsangebot entstehen, verwendet. Die Verwendung ist durch die Schule beziehungsweise den beauftragten Rechtsträger bis zum 31.07. des jeweiligen Schuljahres dem Main-Taunus-Kreis nachzuweisen.

 

3.2.2.   Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ mit Betreuung in Trägerschaft des Kreises

Die Finanzierung des Paktes tragen Land und Schulträger gemeinsam. Der Landeszuschuss für Pakt-Schulen liegt bei derzeit 48.000 € pro Vollzeitstelle. Das Ziel des Main-Taunus-Kreises ist es, die Beitragsfreiheit in Pakt-Schulen  bis 14:00 Uhr für alle Grundschuljahrgänge in der Regel zu erreichen. Wenn demnach allen Kindern der Pakteintritt ermöglicht wird, verdoppelt der Main- Taunus-Kreis aus Kreismitteln den Landeszuschuss. Die Paktgelder des Landes sind zunächst vollständig auszuschöpfen. Die Kreismittel kommen den betroffenen Kommunen ausschließlich zur Durchführung der Beitragsfreiheit bis 14:00 Uhr - in Form von Betreuungsstunden - in Absprache mit der Schule und dem Schulträger zugute. Die Schule hat dem Kreis ein entsprechendes Konzept zur finanziellen Ausgestaltung der Beitragsfreiheit vorzulegen. Dieses Konzept ist zur Genehmigung beim Kreis bis zum 31.10. eines Jahres einzureichen.

Um eine Doppelförderung auszuschließen, wird der Ganztagszuschuss (siehe 3.2.1.) berücksichtigt. Die Mittel stehen dann für das darauffolgende Schuljahr zur Verfügung.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die bisher in den Schulkindbetreuungen eingesetzten Betreuungskräfte auch in den Vormittag eingebunden werden.

  

3.2.3.   Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ mit Betreuung in Trägerschaft der Kommunen

Grundschulen, die sich bereits im Pakt befinden, deren Betreuung aber in Trägerschaft der Kommunen ist, erhalten den Ganztagszuschusses in Höhe    von

20.000 Euro (siehe 3.2.1). Ziel ist es, die Kommunen hinsichtlich eines  möglichen Übergangs der Trägerschaft auf den Main-Taunus-Kreis und somit den Erhalt der Kreispaktmittel zu beraten.

Liegt von Seiten des Magistrats oder des Gemeindevorstandes eine Absichtserklärung vor, dass die Trägerschaft der Schulkindbetreuung innerhalb der nächsten fünf Jahre auf den Kreis übergeht, kann die jeweilige Paktschule Kreispaktmittel beantragen, um die Beitragsfreiheit herzustellen. Der Kreis entscheidet auf der Basis eines vorzulegenden Konzeptes (siehe 3.2.2). Zunächst sind die Landesmittel vollständig auszuschöpfen, dann erst die Kreismittel. Die Verwendung ist dem Kreis bis zum 31.07. nachzuweisen. Sollten von den Pakt- Zuschüssen des Kreises noch Gelder übrigbleiben, sind diese an den Kreis zurückzuzahlen. Die Zuschüsse werden für ein Schuljahr festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf die Kreismittel besteht nicht.

 

3.3.  Schulkindbetreuungen

3.3.1.   Schulkindbetreuungen in Trägerschaft des Kreises

Für die vom Main-Taunus-Kreis verwalteten Betreuungsangebote wird von den Eltern eine monatliche Teilnahmegebühr nach der „Fortschreibung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Teilnahme an der Betreuung für Grundschulkinder in der Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises“3 erhoben. Die Anmeldung zur Betreuung kann an Pakt-Schulen nur erfolgen, wenn das Kind auch am schulischen Paktangebot teilnimmt.

Je nach Betreuungsbedarf in den Ferien wird eine auf die Ferienwoche bezogene Teilnahmegebühr nach der Gebührensatzung erhoben.

Die jeweilige Standortgemeinde übernimmt die nicht durch Elternbeiträge und Landesförderung gedeckten Kosten für das Betreuungspersonal und die Sachkosten, dies gilt für Paktschulen für die Zeit ab 14:00 Uhr.

Es wird empfohlen, dass die Kommunen einen Zuschuss zur Ferienbetreuung für besondere Zwecke, wie z.B. Ausflüge, in Höhe von 15 € pro angemeldetem Kind leisten.

Für die zusätzlichen Ausgaben bei Fernmeldegebühren, Bürobedarfe sowie Erste- Hilfe-/Verbandsmaterial werden jährlich Mittel in Absprache mit der Schulleitung im Rahmen des Schulbudgets bereitgestellt.

Die anteiligen Personalkosten der Schulsekretärinnen und Sekretäre werden vom Kreis getragen (siehe 4.2.).

Die bewilligten Landesmittel für Betreuungsangebote werden nach einem landesinternen Verteilungsschlüssel berechnet. Stichtag für die Ermittlung der Anzahl  der  angemeldeten  Kinder  des  jeweiligen  Betreuungsangebotes  ist der

01.09. des laufenden Jahres. Die Landesförderung verringert die Kosten der Standortgemeinden. Für Pakt-Schulen gelten andere Fördergrundlagen.

Sollten sich die Landesmittel verringern oder ganz entfallen, besteht für den  Kreis keine Verpflichtung zum Ausgleich der fehlenden Landesmittel.

  

3.3.2. Schulkindbetreuungen in Trägerschaft der Kommunen

Kommunen, deren Schulkindbetreuungen in eigener Trägerschaft sind, erhalten bis zu fünf Jahre einen jährlichen Zuschuss von 150 € pro angemeldetem Betreuungskind (pro Jahr) für die Betreuung, unabhängig von der Betreuungsform.

 

3 Im Folgenden abgekürzt mit „Gebührensatzung“.

Danach findet eine Evaluation statt, um weitere Entscheidungen zu treffen. Die Zuwendungen dienen zur Vorbereitung einer Übernahme der Trägerschaft der Betreuung durch den Main-Taunus-Kreis. Die Verwendung ist bis zum 31.07. formlos nachzuweisen.

 

4.  Personal

 

Der Main-Taunus-Kreis beschäftigt Betreuungspersonal unter Beachtung der einschlägigen tariflichen Bestimmungen des TVöD.

 

5.  Inkrafttreten

 

Das „Rahmenkonzept für den Ganztag und die Schulkindbetreuungen an Grundschulen im Main-Taunus-Kreis“ tritt zum 01.08.2019 in Kraft.

Die bisherige „Konzeption der Betreuungsangebote an Grundschulen im Main- Taunus-Kreis“ in der am 01.08.2014 beschlossenen Fassung tritt am gleichen Tage außer Kraft.

Die Konzeption wird bei Bedarf fortgeschrieben.

 

Anlage 1

 

Die pädagogische Arbeit in den Schulkindbetreuungen in der Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises

 

  1. Organisation der Betreuungskinder

 

Die verbindlichen Regelungen zur An- und Abmeldung, Platzvergabe, Kündigung, Gebührenübernahme und zum Versicherungsschutz der Schulkindbetreuung sind der Gebührensatzung zu entnehmen.

Auf der Internetplattform „MTKids“ unter www.mtk.org/mtkids finden Eltern und Interessierte umfangreiche Informationen über die verschiedenen Betreuungseinrichtungen des Main-Taunus-Kreises. Hierüber erfolgt auch das Anmeldeverfahren der Kinder in den Betreuungen, die sich in der Trägerschaft des Kreises befinden. Ist eine digitale Anmeldung nicht möglich, können die Eltern einen schriftlichen Anmeldevordruck in den Betreuungseinrichtungen oder in den Schulsekretariaten erhalten.

  

2.  Personal

 

Der Main-Taunus-Kreis stellt geeignetes Personal für das Tätigkeitsfeld in der Schulkindbetreuung ein. Für die Leitungen in den Schulkindbetreuungen werden grundsätzlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher, Sozialpädagogen oder vergleichbare Ausbildung) eingesetzt.

Es wird angestrebt, dass jede Betreuungseinrichtung von einer Leitung und einer stellvertretenden Leitung geführt wird. Der Leitungsanteil beträgt 5 Stunden pro Gruppe. Leitungsaufgaben sind grundsätzlich kein Gruppendienst.

Der Kreis ermöglicht eine Aufstockung der Arbeitszeit der Schulsekretärin/des Schulsekretärs aufgrund zusätzlicher Arbeit durch die Betreuungseinrichtung um eine Stunde bis 39 betreute Kinder sowie um zwei Stunden ab 40 Kinder je Woche und Schule.

Hinsichtlich des Personalbedarfes orientiert sich der Kreis am Kinderförderungsgesetz des Landes Hessen (KiföG).

Die Berechnung des Personalschlüssels und Betreuungsschlüssels erfolgt in Betreuungsgruppen. Eine Gruppe besteht während der Schulzeit aus maximal 25 Kindern und während der Ferienzeit aus maximal 15 Kindern. Für jede Betreuungsgruppe werden während der Öffnungszeiten mindestens 1,5 Betreuungskräfte eingesetzt. Je Gruppe werden anteilig Leitungsstunden eingerechnet.

 

Bei der Berechnung der eingesetzten Betreuungskräfte sind Krankheit, Urlaub, Ferienzeiten und Freistellung für Fortbildungszwecke berücksichtigt, ebenso die Vor- und Nachbereitungszeiten.

Die Fach- und Dienstaufsicht über das Kreisbetreuungspersonal obliegt dem Main-Taunus-Kreis. In der Pakt-Zeit obliegt der Schulleitung die Dienst- und Fachaufsicht des eingesetzten Personals.

 

3.  Qualifizierung und Fortbildung

 

Alle Betreuungskräfte in der Schulkindbetreuung nehmen an regelmäßigen Fortbildungen, Fachtagen, Teamsupervisionen und Teamtagen teil. Dadurch wird sichergestellt, dass Praxiserfahrungen reflektiert und mit  Fachwissen angereichert werden. So werden Handlungskompetenzen kontinuierlich weiterentwickelt und die Qualität der pädagogischen Arbeit gesichert.

Der Main-Taunus-Kreis als Träger der Schulkindbetreuungen bietet den Betreuungskräften jährlich ein Fortbildungsprogramm mit pädagogischen  Themen an. Es wird mit verschiedenen Anbietern zusammengearbeitet, um ein möglichst breites Spektrum abzudecken.

Zusätzlich nehmen die Betreuungskräfte des Main-Taunus-Kreises an dem gemeinsam   mit   externen   Kooperationspartnern   entwickelten Zertifikatskurs

„Qualifizierte Schulkindbetreuer/Schulkindbetreuerin“ teil. Dieser findet zweimal jährlich statt und endet nach eineinhalb Jahren mit einer Gruppenabschlusspräsentation. Mit dem Zertifikatskurs wird sichergestellt, dass Betreuungskräfte ohne pädagogische Fachausbildung kompetent auf die komplexen Anforderungen in der täglichen Betreuungsarbeit vorbereitet sind.

Zur qualitativen Weiterentwicklung steht den Schulkindbetreuungen die pädagogische Fachberatung des Amtes für Jugend, Schulen und Kultur zur Verfügung. Die Fachberatung unterstützt und berät bei pädagogischen und konzeptionellen Fragen.

  

4.  Grundsätze der pädagogischen Arbeit

 

Kinder werden als gleichwertige Partner anerkannt und deren Selbstbewusstsein, Selbstverantwortung und Selbstwertgefühl gestärkt. Die Haltung der Betreuungskräfte vermittelt demokratische und solidarische Werte und stärkt die sozialen Beziehungen der Kinder untereinander. Durch unterschiedliche Angebote sollen Kinder emotionale, soziale, kognitive, motorische und kreative Kompetenzen entwickeln.

 

Die Kinderrechte werden gemäß der UN-Kinderrechtskonvention im täglichen Miteinander geachtet. Die Bedürfnisse und Gefühle der Kinder werden ernst genommen und die Beteiligung gefördert. Partizipation und ein sensibler Umgang mit Beschwerden ist ein wesentlicher Beitrag zur Prävention. Durch Beschwerden drücken Kinder einen Missstand ihres körperlichen und seelischen Wohlbefindens aus. Die Betreuungskräfte nehmen diese Äußerungen ernst und reagieren angemessen darauf, um das Wohl der Kinder sicher zu stellen.

Die Schulkindbetreuungen des Main-Taunus-Kreises stehen grundsätzlich jedem Kind im jeweiligen Schulbezirk offen.

  

5.  Gesetzliche Grundlage der Schulkindbetreuungen in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises

 

Die Einrichtungen der Schulkindbetreuung in Trägerschaft des Main-Taunus- Kreises arbeiten auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes § 15. Die Betreuungsangebote nach Abs. 1 Nr. 1, die über den zeitlichen Rahmen der Stundentafel hinausgehen und sich auch auf die Ferien erstrecken können, sollen ein für die Eltern zeitlich verlässliches Angebot bieten und werden mit den Aufgaben der Schule abgestimmt.

Zusätzlich orientiert sich die Schulkindbetreuung an einzelnen Grundlagen des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. die Partizipation der Kinder, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Orientierung an den Bedürfnissen des Kindes.

Die pädagogische Arbeit basiert auf dem Bildungsverständnis und den Zielsetzungen des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan ist Leitlinie der Arbeit an Grundschulen und auch Grundlage der pädagogischen Arbeit in der Schulkindbetreuung. Mit seinem ganzheitlichen Ansatz formuliert er Ziele und Aufgaben mit Blick vom Kinde aus.

Mit der Umsetzung des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 - 10 Jahren wird jedes Kind verantwortungsvoll in seinem Entwicklungsprozess mit größtmöglicher Kontinuität in den Blick genommen. Jedes Kind soll in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand angenommen, angemessen begleitet und unterstützt werden. Im Mittelpunkt der Pädagogik nach dem Bildungs- und Erziehungsplan steht das einzelne Kind mit seinen individuellen Lernvoraussetzungen.

  

6.  Kinderschutz

 

Aus dem Bundeskinderschutzgesetz entstehen Verpflichtungen für Personen/Institutionen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind. Alle Personen,  die  in  der  freien  und  öffentlichen  Kinder-  und  Jugendhilfe, im Gesundheitswesen sowie in Schulen tätig sind, müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz beim Schutz von Kindern und Jugendlichen mitwirken und helfen, diese vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (Garantenverantwortung).

Der Main-Taunus-Kreis hat zur Umsetzung des Gesetzes einen Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine drohende oder bestehende Beeinträchtigung des Kindeswohls entwickelt. Dieser Verfahrensablauf ist für alle Betreuungskräfte in den Schulkindbetreuungen des Main-Taunus-Kreises bindend und liegt den Einrichtungen in schriftlicher Form vor.

  

7.  Aufsichtspflicht

 

Auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht den Sorgeberechtigten. Insofern bestehen dafür keine Verpflichtungen der Betreuungskräfte sowie des Trägers der Einrichtung.

Die Aufsichtspflicht besteht während der Öffnungszeiten der Betreuung. Sollten Kinder die Betreuung vorzeitig verlassen, entfällt die Aufsichtspflicht ab dem Zeitpunkt des Verlassens.

Aufsicht bedeutet nicht, dass die Kinder vom pädagogischen Personal ständig überwacht und kontrolliert werden müssen. Im Laufe ihrer Entwicklung haben Kinder ein wachsendes Verlangen nach selbständigem, eigenverantwortlichem Handeln.

  

8.  Regeln

 

Regeln bilden eine wichtige Handlungsbasis für die Gestaltung des Zusammenseins und des achtsamen Umgangs miteinander in der Schulkindbetreuung. Regeln, Werte und Umgangsformen sind Teil des Förderungsauftrages. Allgemein bilden sich Regeln auf Grundlage bedeutsamer gesellschaftlicher Werte. Aus diesen entspringen verbindliche Verhaltensweisen für ein Miteinander aller Teilhabenden der Schulkindbetreuung, vor allem aber unter den Kindern, wie auch zwischen den Betreuungskräften und den Kindern.

Betreuungskräfte sind sich dessen bewusst, dass sie als Rollenvorbilder für die Kinder agieren. Sie haben den Auftrag, ihre eigene Haltung gegenüber Regeln  und Werten zu reflektieren, um im Team gemeinsame einheitliche Grundsätze für ein gewünschtes Miteinander zu entwickeln. Dies bildet die Grundlage, auf der  die Kinder im Sinne der Teilhabe zur Entwicklung gemeinsamer Regeln im Alltag eingebunden werden sollen. Die Einsicht der Kinder und deren geistige Entwicklung soll durch Partizipation gefördert werden. Sie können sich so als mündige Mitglieder einer Gemeinschaft wahrnehmen und wirken. Die Regeln werden immer wieder auf ihren Sinn sowie auf die aktuellen Gegebenheiten überprüft und angepasst. Die Regeln der Betreuung sind an die Schulregeln angelehnt.

Regeln, die die Sicherheit und Hygiene betreffen, müssen von den Betreuungskräften gesetzt und gemeinsam mit den Kindern besprochen werden. Hierbei soll ein Zusammenwirken zwischen Betreuungskräften und Kindern zur Umsetzung der Grundsätze und Regeln entstehen.

Generell gilt es, das entwickelte Regelwerk im Sinne der Transparenz und der Verbindlichkeit schriftlich festzuhalten.

  

9.  Tagesablauf

 

Den Kindern wird durch einen zunehmend rhythmisierten Tagesablauf mit regelmäßigen Ritualen nicht nur Orientierung im Tages- und Wochenturnus ermöglicht, sondern auch Verlässlichkeit und damit Sicherheit und Struktur geboten. Ziel ist demnach, ein an den Bedürfnissen der Kinder orientierter Tagesablauf. Dessen Gestaltung berücksichtigt mit der notwendigen Flexibilität ein altersentsprechend ausgewogenes Verhältnis zwischen strukturierten Aktivitäten, freier Spielzeit und Entspannungsphasen nach den Interessen der Kinder. Der Tagesablauf der Schulkindbetreuung ist abhängig von dem jeweiligen Schulkonzept.

  

10.  Ernährung

 

Das Schulessen ist Teil des pädagogischen Programms der Schule und der Schulkindbetreuung. Das gemeinsame Essen stellt dabei einen Begegnungsort dar, an dem das soziale Miteinander, aber auch eine entsprechende Ess-/Tischkultur mit Regeln und Ritualen gefestigt werden soll. Ziel ist es, die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu verpflegen, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu fördern. Dazu arbeitet der Kreis in der Regel mit einem Essensversorger auf Grundlage der beschlossenen „Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Essensversorgung an Schulen“ zusammen. Davon abweichende Regelungen werden zwischen Schule und Kreis abgestimmt. Näheres regelt das „Eckpunktepapier für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an Schulen des MTK mit Ganztagsangebot“.

In der Zusammenarbeit mit dem Essensversorger soll ein guter, nachhaltiger Standard für die Schulverpflegung erreicht werden. Die Bestellung des Essens und die Essensauswahl erfolgt in der Regel über die Betreuung. Bis auf ersteres soll dies in Kooperation mit den Kindern umgesetzt werden, um deren Partizipationsbestreben zu fördern.

Zur Qualitätssicherung arbeitet der Main-Taunus-Kreis mit einer Ernährungsberatung zusammen.

Bei Betreuungsende nach 14:00 Uhr ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Ergänzende Regelungen können im Rahmen des ganztägigen Angebotes der Schule getroffen werden. Kinder, die an einem Ferienprogramm in der Schule teilnehmen, erhalten ebenfalls ein Mittagessen über den Essensversorger.

Die Sorgeberechtigten leisten ein Entgelt für das Mittagessen sowohl in der Schulzeit als auch gesondert in den Ferien. Näheres ist in den Essensverträgen zwischen den Eltern und mit den für die Essensversorgung beauftragten Caterer geregelt.

Besucht das Kind länger als 15:00 Uhr die Betreuung, ist ein Nachmittagssnack von den Sorgeberechtigten – in Form einer gesunden Verpflegung – für die  Kinder bereitzustellen.

  

11.  Hausaufgaben

 

Die Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuungen gestalten sich je nach Betreuungseinrichtung sowie Unterrichts- und Schulentwicklung individuell. In Schulen mit Ganztagsangebot und rhythmisierten Unterrichtszeiten findet jedoch ein Veränderungsprozess hin zu Lernzeiten statt. Diese bieten den Kindern ein differenziertes Lern- und Förderangebot und stärken sowohl die Eigenverantwortlichkeit, die Selbstständigkeit als auch die Leistungsbereitschaft.

Neben den strukturellen Gegebenheiten bilden zudem eine angemessene räumliche Ausstattung und eine ruhige Lernatmosphäre die äußeren Rahmenbedingungen für die Erledigung der Aufgaben. Die Betreuungskräfte unterstützen, stärken und ermutigen die Kinder bei der selbstständigen Aufgabenerledigung. Die Hausaufgaben- und Lernzeitbetreuung stellt jedoch keine private Nachhilfe dar. Letztlich liegt die Gesamtverantwortung über die Kontrolle der Aufgaben in der Hand der Eltern.

  

12.  Ferienbetreuung

 

An den Grundschulen im Main-Taunus-Kreis gibt es neben der Schulkindbetreuung auch Angebote der Ferienbetreuung. Die Ferien bilden  sowohl eine Ergänzung als auch einen Ausgleich zum Schulalltag  und ermöglichen es, vielfältige Freizeit- und Kreativangebote, interessante Projekte und abwechslungsreiche Ausflüge anzubieten. Die Kinder werden dabei im Rahmen einer gelebten partizipatorischen Pädagogik in den Planungsprozess mit eingebunden.

Die jeweilige Standortgemeinde übernimmt die zusätzlichen Kosten, zum Beispiel für Ausflüge, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt sind (siehe 3.3.1.).

Bei den Schulen, für die der Main-Taunus-Kreis die Betreuung in eigener Trägerschaft führt, wird eine bedarfsgerechte Ferienbetreuung angeboten.

Die Möglichkeit zur Ferienbetreuung in den Sommerferien besteht bei Erstklässlern auch bereits vor ihrer Einschulung. Viertklässler können die Sommerferienbetreuung bis zur Einschulung in die weiterführende Schule nutzen.

Anmeldezeiten und Gebühren für die Ferienbetreuung sind der Gebührensatzung zu entnehmen.

  

13.  Individuelle Konzeptionen der einzelnen Einrichtungen

 

Alle Einrichtungen arbeiten beständig an einer individuellen und auf jede Einrichtung vor Ort abgestimmten pädagogischen Konzeption. Diese einrichtungsspezifische pädagogische Konzeption berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse der Familien und die vorhandenen Strukturen im Sozialraum. Eine individuelle Konzeption orientiert sich an den räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen und Betreuungseinrichtungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort und sichert dadurch fortlaufend die Qualität der Förderung aller Kinder innerhalb der Einrichtung.

  

14.  Kooperationen mit Eltern, Schule und außerschulischen Partnern

 

Eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern ist essenziell, um eine bestmögliche Unterstützung für die Entwicklung und Förderung der Kinder zu erreichen. Die Betreuungskräfte sind für die Eltern Kontakt- und Vertrauenspersonen, an die sie sich beispielsweise am Telefon oder in Tür- und Angelgesprächen wenden können. Elterngespräche finden nach Bedarf, vor allem im Tandem zwischen Teamleitung und Betreuungskräften, aber auch in Kooperation mit der Schule, statt. Eine Einbeziehung der Eltern wird unter anderem bei Festen und Ausflügen, an Elternabenden sowie durch die Arbeit des Schul- und Kreiselternbeirats gesichert. So wird die gemeinsame Erziehungs- und Bildungspartnerschaft durch Formen der Elternberatung, Elternmitbestimmung und Elternmitarbeit gewährleistet.

Die Bereiche der Zusammenarbeit von Schulkindbetreuung und Schule betreffen insbesondere die Hausaufgaben- und Lernzeitenbetreuung, gemeinsame Projekte und Arbeitsgemeinschaften, den Austausch über Kinder mit besonderem Förderbedarf, die gemeinsame Nutzung von Räumen und weitere organisatorische Schnittstellen. Dazu finden bei Bedarf Austauschgespräche, Konferenzen und Elternabende unter Beteiligung von Lehr- und Betreuungskräften statt. Im Mittelpunkt steht dabei die bestmögliche Unterstützung und Förderung der Kinder. Die Auflagen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit werden gewahrt.

 

Eine Öffnung der Schulen und Schulkindbetreuungen gegenüber Kooperationspartnern in ortsansässigen und anderen außerschulischen Lernorten spielt, gerade auch im Hinblick auf die Entwicklungen im Ganztagsbereich, eine entscheidende Rolle. Damit der Lernort Schule besser in das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben der Gemeinden und des Kreises integriert wird, sollen die Schulen und Schulkindbetreuungen in Trägerschaft des Main-Taunus- Kreises mit Vereinen, Musikschulen, Volkshochschulen, Beratungsstellen und Familienzentren zusammenarbeiten.

  

15.  Datenschutz

  

Zum Wohle der Kinder ist ein Austausch zwischen allen Akteuren, wie Eltern, Schule und Schulkindbetreuung, von großer Bedeutung. Zur Wahrung einer stabilen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist ein vertraulicher Umgang mit allen Informationen grundlegend erforderlich.

Hierbei unterliegen die Betreuungskräfte der Schweigepflicht. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind zu gewährleisten, denen die Sorgeberechtigten durch ihre Unterschrift zugestimmt haben. Die Rechtsgrundlage bilden § 9 der aktuellen Gebührensatzung, § 83 des Hessischen Schulgesetzes, das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS- GVO) in den jeweils gültigen Fassungen.