In den Ferien findet an einigen Schulen eine Betreuung statt; näheres können Sie im Infoportal unter der jeweiligen Schule erfahren. An beweglichen Ferientagen findet keine Betreuung statt. Des weiteren kann aus dienstlichen Gründen (z. B. Dienstversammlung oder pädagogischer Tag) an bis zu drei Tagen im Jahr geschlossen werden. Dies wird den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Betreuungsgebühren werden nicht erstattet.
Die Kinder sind bis zum Ende der gebuchten Betreuungszeit abzuholen. Bei einer verspäteten Abholung ist die Betreuung umgehend telefonisch zu informieren.
Wird die Betreuungszeit durch verspätetes Abholen nach mehrmaligen Hinweisen durch die Betreuungskräfte weiterhin überschritten, erhebt der Main-Taunus-Kreis eine Pauschalgebühr von 15 € je Verspätungsfall.
Das Ausstellen einer Bescheinigung (z.B. zwecks Vorlage beim Finanzamt oder Arbeitgeber), ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird mit einer Gebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt.
Eine Gebühr von 10,00 € wird erhoben, wenn die Modulzeiten mehr als einmal im laufenden Schuljahr geändert werden.