Sonstiges

Sonstige Informationen

  • In den Ferien findet an einigen Schulen eine Betreuung statt; näheres können Sie im Infoportal unter der jeweiligen Schule erfahren. An beweglichen Ferientagen findet keine Betreuung statt. Des weiteren kann aus dienstlichen Gründen (z. B. Dienstversammlung oder pädagogischer Tag) an bis zu drei Tagen im Jahr geschlossen werden. Dies wird den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Betreuungsgebühren werden nicht erstattet.

  • Die Kinder sind bis zum Ende der gebuchten Betreuungszeit abzuholen. Bei einer verspäteten Abholung ist die Betreuung umgehend telefonisch zu informieren. 

  • Wird die Betreuungszeit durch verspätetes Abholen nach mehrmaligen Hinweisen durch die Betreuungskräfte weiterhin überschritten, erhebt der Main-Taunus-Kreis eine Pauschalgebühr von 15 € je Verspätungsfall.

  • Findet nach der Betreuung eine AG statt, kann eine Überbrückungszeit bis zu Beginn der AG nicht durch die Betreuung abgedeckt werden. Um die Kinder bis zum Beginn der AG  zu betreuen, muss das nächste Modul gebucht werden, 
  • Das Ausstellen einer Bescheinigung (z.B. zwecks Vorlage beim Finanzamt oder Arbeitgeber), ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird mit einer Gebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt.

  • Eine Gebühr von 10,00 € wird erhoben, wenn die Modulzeiten mehr als einmal im laufenden Schuljahr geändert werden.