Die Gebühr muss von den Sorgeberechtigten an den Main-Taunus-Kreis durch Lastschrifteinzug zum 15. des laufenden Monats gezahlt werden. Sie wird auch bei Fehlen des Kindes und während der Ferien für den vollen Monat fällig.
Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt und fallen dadurch Rücklastschriftgebühren an, werden diese den Sorgeberechtigten berechnet. Rückständige Gebühren werden per Verwaltungszwangsverfahren eingefordert.
Werden die Nutzungsgebühren für zwei Monate nicht pünktlich und in voller Höhe gezahlt, darf der Kreis den Betreuungsplatz mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
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