Zahlung

Gebühren

 

  • Die Gebühr muss von den Sorgeberechtigten an den Main-Taunus-Kreis durch Lastschrifteinzug zum 15. des laufenden Monats gezahlt werden. Sie wird auch bei Fehlen des Kindes und während der Ferien für den vollen Monat fällig. 
  • Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt und fallen dadurch Rücklastschriftgebühren an, werden diese den Sorgeberechtigten berechnet. Rückständige Gebühren werden per Verwaltungszwangsverfahren eingefordert. 
  • Werden die Nutzungsgebühren für zwei Monate nicht pünktlich und in voller Höhe gezahlt, darf der Kreis den Betreuungsplatz mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende  kündigen.