Zuschuss zu den Essenskosten

Gebührenübernahme

 

Wer eine der folgenden Leistungen bezieht, kann für das Mittagessen einen Zuschuss erhalten:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Information und das Antragsformular für diese Leistung im Rahmen des "Bildungs- und Teilhabepakets" erhalten sie erhalten Sie hier.