Betreuungsarten

Kindertageseinrichtungen

Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es (ohne Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Universitätsstadt Siegen) aktuell insgesamt 130 Kindertageseinrichtungen (Kitas), die die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern als anerkannte Träger der Jugendhilfe übernehmen.

Die Beschreibung „Kitas“ hat die allen Bezeichnungen „Kindergärten“ und „Kindertagesstätten“ abgelöst. „Kindergarten“ war ursprünglich die Bezeichnung für eine Einrichtung, in der Kinder vormittags für 4 bis 5 Stunden betreut werden und nachmittags in der Regel noch einmal für 2 Stunden wieder kommen konnten. Die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren besuchen diese Einrichtungen. Diese „klassische“ Form des Kindergartens gibt es mittlerweile kaum noch, da in fast allen Einrichtungen Ganztagesplätze angeboten werden beziehungsweise zumindest eine Übermittagsbetreuung möglich ist, um Familien zu unterstützen, während Eltern berufstätig sein können. Nach dem Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (KiBiz) können Eltern für ihre Kinder entsprechend den Bedürfnissen 25, 35 oder 45 Stunden Betreuungszeit buchen.

Einige Kindertageseinrichtungen sind Familienzentren. Sie fördern und beraten Familien und ihre Kinder in vielen Fragen, unterstützen sie individuell und machen spezielle familienbezogene Angebote. Hierzu arbeiten sie mit vielen anderen Fachdiensten und Einrichtungen zusammen, die Unterstützungsleistungen für Kinder und Familien bereithalten, zum Beispiel den Erziehungsberatungsstellen oder Volkshochschulen.

Kindertagespflege und Großtagespflegestellen

Kindertagespflege (KTP) ist die regelmäßige Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Betreuung findet zu individuell vereinbarten Zeiten im Haushalt der Tagesmutter beziehungsweise des Tagesvaters oder im Haushalt der Kindeseltern statt. Die Betreuung von Kindern kann bereits ab einem Alter von wenigen Monaten bis einschließlich des 14. Lebensjahres erfolgen.

Eltern erhalten durch den Fachdienst Kindertagespflege vor, während und nach der Vermittlung Hilfe bei der Auswahl einer passenden Tagespflegeperson, die eine Betreuung gemäß der zeitlichen und erzieherischen Vorstellungen der Eltern anbietet.

Kindertagespflege wird häufig ausschließlich für unter dreijährige Kinder in Anspruch genommen, weil sie ein familiennahes Angebot mit der Möglichkeit ist, das Angebot auf individuelle Erfordernisse abzustimmen. Für ältere Kinder wird sie vielfach in den sogenannten Randzeiten genutzt, beispielsweise wenn aufgrund von wechselnden Arbeitszeiten eine Betreuung weit vor oder nach den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung oder Schule benötigt wird. Viele Tagesmütter und -väter betreuen mehrere Kinder; manchmal auch ergänzend zu ihren eigenen Kindern. Bis zu fünf Kinder kann eine einzelne Tagesmutter gleichzeitig betreuen. In sogenannten Großtagespflegestellen können bis zu drei Tagespflegepersonen bis zu neun Kinder betreuen. Vereinzelt gibt es auch Großtagespflegestellen, bei denen die Tagespflegepersonen bei einem Träger angestellt sind.

Tagesmütter/-väter haben eine pädagogische Qualifizierung, entweder durch ihre Berufsausbildung (z.B. als Erzieher/-in oder Kinderpfleger/-in) oder werden im Rahmen einer 160 Stundenqualifizierung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Zudem bietet das Kreisjugendamt regelmäßig Fortbildungen für Tagespflegepersonen an.

Schulkindbetreuung in Randzeiten und Hortgruppen

Während viele Kindertageseinrichtungen bis nachmittags die Kleinen betreuen, haben Schulkinder im Grundschulalter in der Regel bereits mittags Schulschluss, wenn sie keine sogenannte Ganztagsgrundschule (OGS) besuchen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein werden daher einige Schulkinder während der „Randzeiten“ (vor oder nach Schule) durch eine Tagespflegeperson betreut. Eine andere Möglichkeit ist die Betreuung in einem Hort. Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es zwei Hortgruppen mit jeweils 20 Plätzen. Ein Hort befindet sich in Freudenberg-Büschergrund in dem Ev. Familienzentrum Sternenzelt und eine weitere Hortgruppe - ebenfalls mit 20 Plätzen – bietet die Arbeitsgemeinschaft integrative Kita Kreuztal e.V. im Familienzentrum Kreuztal-Mitte, Villa Schübel, an. In Horten werden schulpflichtige Kinder bis zur vieren Klasse, teils auch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, betreut.