Für die Betreuung von Kindern in Kitas werden Kostenbeiträge von den Kommunen bzw. Trägern erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Landkreis Gießen) diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen. Damit die Kosten für Kitabeiträge übernommen werden können, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag bei dem Jugendamt des Landkreises Gießen einreichen.
Ob und in welchem Umfang Kitabeiträge übernommen werden können, hängt in erster Linie von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern ab. Deshalb müssen mit dem Antrag Nachweise vorgelegt werden, die über die wirtschaftlichen Verhältnisse Aufschluss geben.
Auf der Grundlage der nachgewiesenen Angaben wird eine Bedarfsberechnung nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Auf diese Weise wird die maßgebliche zumutbare Belastung der Eltern ermittelt.
Wenn mit den Kindergartenbeiträgen die zumutbare Belastung für die Eltern überschritten wird, kommt eine Übernahme der Beiträge in Betracht. Hier finden Sie den Antrag: