Satzung der Einrichtungen und Kosten der Betreuung

Übersicht über die Kindertagesstättenbeiträge ab dem 01.01.2025

Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder unter 2 Jahren je Kalendermonat für die Betreuung:

07:00 bis 13:00 Uhr                252,00 €

07:00 bis 14:00 Uhr                294,00 €

07:00 bis 15:00 Uhr                336,00 €

07:00 bis 16:00 Uhr                378,00 €

Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren je Kalendermonat für die  Betreuung:

07:00 bis 13:00 Uhr                220,50 €

07:00 bis 14:00 Uhr                257,25 €

07:00 bis 15:00 Uhr                294,00 €

07:00 bis 16:00 Uhr                330,75 €

Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt je Kalendermonat für die Betreuung:

07:00 bis 13:00 Uhr (6 Stunden) € 315,00 ./. 6/6 Freistellung (€ 315,00)                   0,00 €

07:00 bis 14:00 Uhr (7 Stunden) € 367,50./. 6/7 Freistellung (€ 315,00)                  52,50 €

07:00 bis 15:00 Uhr (8 Stunden) € 420,00 ./. 6/8 Freistellung (€ 315,00)               105,00 €

07:00 bis 16:00 Uhr (9 Stunden) € 472,50 ./. 6/9 Freistellung (€ 315,00)               157,50 €

Ermäßigung der Kostenbeiträge für Geschwister

(1)  Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in einer Tageseinrichtung der Stadt betreut, reduziert sich bei zwei Kindern für ein betreutes Kind der nach § 2 festgelegte Kostenbeitrag um 50,00 %. Für jedes weitere Kind wird kein Kostenbeitrag erhoben.

(2)  Diese Kostenermäßigung nach Abs. 1 Satz 1 gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) nach § 2 ergibt. Sofern für ein Kind eine Kostenbefreiung bzw. Kostenreduzierung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 in Anspruch genommen wird, reduziert sich der Gesamtkostenbeitrag für beide Kinder einmalig um € 50,00/Monat.

(3)  Abweichend von dem Abs. 1 und 2 gilt für Vorschulkinder (im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt), dass die Kostenermäßigung nach Abs. 1 für das zweite Kind gilt.

Verpflegungsentgelt und Bastelpauschale

(1) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung werden 76,00 € in Form einer monatlichen Verpflegungspauschale in Rechnung gestellt. Die Kosten sind am 10. eines jeden Monats für den laufenden Monat gemeinsam mit den Beitragen fällig.

(2) Die Bastel- und Getränkepauschale beträgt € 10,00 monatlich für Kinder, die in vollem Umfang von den Kostenbeiträgen befreit sind.

 

Nachfolgend finden Sie die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Staufenberg:

Kostenübernahme von Kitabeiträgen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Landkreis Gießen) die Betreuungsbeiträge ganz oder teilweise übernehmen.

Formular Kreis Gießen

 

 

Kita-Satzungen der Stadt Staufenberg

Kita-Satzungen definieren den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Einrichtungen. Mittels der Satzungen werden die Rechte und Pflichten von dem Träger, den Einrichtungen und den Eltern geregelt.