Willkommen bei KitaKids Staufenberg...

Schriftzug KitaKIds ist das neue Online-Anmeldeverfahren der Stadt Staufenberg zur Vergabe der Betreuungsplätzen in unseren Kindertagesstätten.

Schriftzug KitaKIds ermöglicht es Ihnen, sich von zu Hause aus einen Überblick über die Kindertagesstätten der Stadt Staufenberg zu verschaffen. Sie können sich über die jeweiligen Einrichtungen informieren und Vormerkungen für einen Betreuungsplatz abgeben. Auch Mehrfachvormerkungen sind hierbei möglich. Vertragsunterlagen, Bescheide, aber auch Elterinformationen, werden Ihnen digital über das Portal übermittelt.

Um den Service von Schriftzug KitaKIds nutzen zu können, ist es nötig, ein Elternkonto anzulegen. Wie Sie dies machen, um anschließend Vormerkungen erstellen zu können oder wie Sie die Informationen und Vertragsmodalitäten im Portal abrufen, erklären wir Ihnen in dem ersten Artikel "Der digitale Weg zum Betreuungsplatz".

Informationen hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie hier.

Der digitale Weg zum Betreuungsplatz

Wie es funktioniert, erklären wir Ihnen hier...

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Unsere Kindertagesstätten

In jedem Stadtteil haben wir eine Kindertagesstätte. Im Stadtteil Daubringen wird die Betreuung noch von einer Kindertagesstätte des Deutschen-Roten-Kreuzes erweitert.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Daten der Einrichtungen.

Kindertagespflege

Netzwerk Tagespflege – Kinderbetreuung im Landkreis Gießen

Sie suchen eine Betreuung für Ihr Kind?

Unsere Mitarbeiter/Innen unterstützen Sie, wenn Sie z. B.

•    möchten, dass Ihr Kind mit anderen Kindern aufwächst.

•    durch Krankheit in einer Notsituation sind und keine Betreuung für Ihr Kind haben.

•    berufstätig sein wollen.

•    noch in der Ausbildung sind oder studieren.

•    aufgrund Ihres Berufes ungewöhnliche Betreuungszeiten benötigen.

•    keinen Platz in einem Hort oder einer Kindertagesstätte bekommen haben.

Folgende Fragen werden wir in einem Beratungsgespräch klären, damit wir eine passende Betreuung finden.

•    Wann und wo soll Ihr Kind betreut werden?

•    Welche Absprachen möchten sie mit der/dem Betreuenden treffen z.B. über Erziehungs-grundsätze, Ernährung, Aktivitäten außerhalb der Wohnung, Kontakt mit Tieren, Fernsehen …?

 

Sie überlegen als Tagespflegeperson zu arbeiten:

Wir klären mit Ihnen die anfallenden Fragen:

•    Was gibt es alles zu beachten?

•    Welche Voraussetzungen muss ich/bzw. meine eigene Familie erfüllen, damit ich als            Tagespflegeperson (Tagesmutter/-vater/-oma….) Kinder betreuen kann?

•    Welche Versicherungen sind nötig?

•    Brauche ich Fortbildungen? Welche?

•    Gibt es Zuschüsse zur Rentenversicherung?

•    Wie werde ich an suchende Familien vermittelt?

•    Wer unterstützt mich, wenn es Probleme gibt?

Qualifizierung und Anerkennung unserer Tagespflegepersonen:

Ihre Aufnahme und Anerkennung als Tagespflegeperson ist mit folgenden Kriterien verknüpft:

•    Sie fordern die Bewerbungsunterlagen beim Kindertagespflegebüro an.

     Wir werden Sie dann zu einem Informationsgespräch einladen.

•    Zusätzlich benötigen wir ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis von allen Personen über 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie als Tagesmutter/-vater im eigenen Haushalt betreuen werden.

     Die ärztliche Bescheinigung aller Haushaltsmitglieder, gibt Auskunft darüber, ob Sie und Ihre Familie gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind und Sie als Tagespflegeperson körperlich, psychisch und geistig in der Lage sind, Kinder zu betreuen. Möchten Sie als Kinderfrau/ -mann anerkannt werden benötigen wir den Gesundheitsnachweis nur von Ihnen.

•    Ein Hausbesuch bei Ihnen findet statt, um die Eignung der Pflegestelle festzustellen.

•    Die Teilnahme an der kostenfreien Grundqualifizierung als Kindertagespflegeperson beinhaltet zudem einen 1. Hilfe Kurs am Säugling und Kleinkind sowie ein Praktikum in der Kindertagesstätte.

 

Nach Absolvierung der Grundqualifizierung erhalten sie das Zertifikat als "anerkannte Tagespflegeperson im Landkreis" und können die Pflegeerlaubnis beantragen.

Ihre Vorteile durch die Anerkennung als Tagespflegeperson:

•    Beratung und Begleitung und Unterstützung durch die Mitarbeiter/ -innen des Tagespflegebüros.

•    Kostenlose Teilnahme an Qualifizierungen und Fortbildungsveranstaltungen.

•    Erfahrungsaustausch mit anderen Tagespflegepersonen.

•    Zuschuss zur Rentenversicherung und Krankenversicherung durch den

     Landkreis Gießen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Tagespflegebüro.

Das Kindertagespflegebüro in der Katholischen Familienbildungsstätte in Buseck ist für Staufenberg, Allendorf, Lollar, Buseck, Rabenau, Reiskirchen und Fernwald zuständig.

 

Katholische Familienbildungsstätte
Frau Marion Fritz
Bismarckstraße 41
35418 Großen - Buseck
Telefon: 06408 - 501153
Fax: 06408 - 501154
E-Mail: tagespflege@fbs-buseck.de

Satzung der Einrichtungen und Kosten der Betreuung

Übersicht über die Kindertagesstättenbeiträge

Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder unter 2 Jahren je Kalendermonat für die Betreuung:

07:00 bis 13:00 Uhr                240,00 €

07:00 bis 14:00 Uhr                280,00 €

07:00 bis 15:00 Uhr                320,00 €

07:00 bis 16:00 Uhr                360,00 €

Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren je Kalendermonat für die  Betreuung:

07:00 bis 13:00 Uhr                210,00 €

07:00 bis 14:00 Uhr                245,00 €

07:00 bis 15:00 Uhr                280,00 €

07:00 bis 16:00 Uhr                315,00 €

Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt je Kalendermonat für die Betreuung:

 07:00 bis 13:00 Uhr (6 Stunden) € 300,00 ./. 6/6 Freistellung (€ 300,00)                  0,00 €

07:00 bis 14:00 Uhr (7 Stunden) € 350,00./. 6/7 Freistellung (€ 300,00)                  50,00 €

07:00 bis 15:00 Uhr (8 Stunden) € 400,00 ./. 6/8 Freistellung (€ 300,00)               100,00 €

07:00 bis 16:00 Uhr (9 Stunden) € 450,00 ./. 6/9 Freistellung (€ 300,00)               150,00 €

Ermäßigung der Kostenbeiträge für Geschwister

(1)  Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in einer Tageseinrichtung der Stadt betreut, reduziert sich bei zwei Kindern für ein betreutes Kind der nach § 2 festgelegte Kostenbeitrag um 50,00 %. Für jedes weitere Kind wird kein Kostenbeitrag erhoben.

(2)  Diese Kostenermäßigung nach Abs. 1 Satz 1 gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) nach § 2 ergibt. Sofern für ein Kind eine Kostenbefreiung bzw. Kostenreduzierung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 in Anspruch genommen wird, reduziert sich der Gesamtkostenbeitrag für beide Kinder einmalig um € 50,00/Monat.

(3)  Abweichend von dem Abs. 1 und 2 gilt für Vorschulkinder (im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt), dass die Kostenermäßigung nach Abs. 1 für das zweite Kind gilt.

Verpflegungsentgelt und Bastelpauschale

(1) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung werden 76,00 € in Form einer monatlichen Verpflegungspauschale in Rechnung gestellt. Die Kosten sind am 10. eines jeden Monats für den laufenden Monat gemeinsam mit den Beitragen fällig.

(2) Die Bastel- und Getränkepauschale beträgt € 10,00 monatlich für Kinder, die in vollem Umfang von den Kostenbeiträgen befreit sind.

 

Nachfolgend finden Sie die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Staufenberg: