Anmeldungen für die Kinderbetreuung und der Platzvergabeprozess

Anmeldungen für die Kinderbetreuung im Marktflecken Weilmünster

Im Marktflecken Weilmünster gibt es insgesamt 7 Kinderbetreuungseinrichtungen, die Kinder unterschiedlichen Alters von 6 Monaten bis zum Schuleintritt berücksichtigen können.

Um Kinder bestmöglich fordern und fördern zu können, werden bei der Aufnahme pädagogische sowie soziale Gründe berücksichtigt. Des Weiteren ist eine Aufnahme immer auch vom aktuellen Personalschlüssel, rechtlichen Rahmenbedingungen und den aktuell bestehenden Gruppenzusammensetzungen und freien Platzkapazitäten abhängig.

„Das vornehmlichste

Erziehungsziel ist, Menschen zu

schaffen, die fähig sind, neue

Dinge zu tun, nicht einfach das zu

wiederholen, was andere

Generationen taten – Menschen,

die schöpferisch, erfinderisch,

die Entdecker sind.“

Zitat von Jean Piaget

Generell werden aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen Kinder der Gemeinde bei der Platzvergabe bevorzugt, so dass wohnortfremden Kindern i.d.R. keine Platzangebote gemacht werden können.

 

Plätze in der Kinderkrippe (6 Monate bis unter 3 Jahre) / U3-Betreuung

 

Im Krippenbereich können je nach Einrichtung Kinder im

-          Alter von 6 Monaten bis 27 Monaten

(Kinderkrippe Weilwichtel Weilmünster)

oder

-          1 bis 3 Jahre

(Ev. Kindertagesstätten „Regenbogenland“ Weilmünster)

oder

-          2 bis 3 Jahre

(Ev. Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Weilmünster-Laubuseschbach und die Gemeindekindergärten: Kindertagesstätte „Löwenzahn“ Weilmünster, Kindergarten „Unter dem Lindenbaum“ Wolfenhausen, Kindergarten Ernsthausen)

aufgenommen werden.

 

Plätze im Kindergarten/-tagesstätten-Bereich (3 bis 6 Jahre)

 

In diesem Bereich werden Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren aufgenommen,es gibt Plätze bei allen 7 Einrichtungen im Marktflecken Weilmünster.[1]

 

Der Platzvergabeprozess

Anmeldungen, die z.B. zum 15. Oktober 2022 vorliegen, werden für das folgende Krippen-/Kindergartenjahr (z.B. 01.08.2023 – 31.07.2024) berücksichtigt.

Kinder, denen kein Platz angeboten werden kann, bleiben auf einer Warteliste. Wenn während des laufenden Kindergartenjahres ein Platz frei wird (z.B. durch Wegzug einer Familie), wird dieser an ein Kind auf der Warteliste weitervergeben.

Aufnahmekriterien:

Die Vergabe aller Plätze für Kinder im Marktflecken Weilmünster erfolgt in folgenden Schritten:

         Kinder, deren Wohnsitz in der Gemeinde Weilmünster liegt, werden bevorzugt aufgenommen.

         Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung werden, haben Vorrang.

         Kinder, die vom Alter her auf vorhandene Plätze passen, werden bevorzugt

         Kinder, die eine Einrichtung als Erstwunsch gewählt haben, zuerst.

 

Generell gilt:

Aufgrund der vorhandenen Platzkapazität sichert ein Krippenplatz den Eltern nicht automatisch die Aufnahme in die Gruppen der 3 bis 6-Jährigen.

Grundsätzlich sind behalten wir uns in Härtefällen immer Einzelfallentscheidungen vor.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Einrichtungsleitungen.

 

Mit herzlichen Grüßen

i.A.

Eva Hoffmann

[1] Kindertagesstätte „Löwenzahn“ Weilmünster, Kindergarten „Unter dem Lindenbaum“ Wolfenhausen, Kindergarten Ernsthausen, Ev. Kindertagesstätten „Regenbogenland“ Weilmünster und Ev. Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Weilmünster-Laubuseschbach; Kinderkrippe Weilwichtel Weilmünster und dem Waldkindergarten „Die Waldracker“.