Der Landkreis Limburg - Weilburg übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten Beiträge für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte, Betreuende Grundschulen etc.). Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII).
Der Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die Aufgabe, voll- und teilstationäre sowie ambulante Leistungen finanziell zu unterstützen. Für voll- und teilstationäre Maßnahmen erfolgt des Weiteren eine Heranziehung der Eltern sowie des jungen Menschen zu den Kosten.
Zu den ambulanten Hilfsangeboten gehört unter anderem die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen sowie die Förderung in Kindertagespflege.